2013/20 Instandsetzung des Erfurter Bismarckturms

Instandsetzung des Erfurter Bismarckturms

Sachverhalt:

Der Erfurter Bismarckturm am „Am Tannenwäldchen“ im Steigerwald befindet sich in einem desolaten baulichen Zustand und bedarf zwingend einer Sanierung. Derzeit ist die Stadt Erfurt für den einstigen Aussichtsturm verantwortlich, da der Bismarckturm-Verein 1900 e.V. nicht mehr aktiv ist und sich nicht mehr um den Turm kümmern konnte.

Einer Schätzung aus dem Jahr 2017 zufolge beliefen sich die Sanierungskosten auf etwas über 400.000,- €. Dennoch sind der Erhalt und die Sanierung des Turmes unter allen Umständen in die kurz- oder mittelfristige Planung der Stadt aufzunehmen. Denn der Bismarckturm ist in Erfurt nicht nur ein Kulturgut, vielmehr verbindet die Stadt Erfurt zu Otto von Bismarck auch eine persönliche Geschichte. Der Turm ist daher von großer lokaler Bedeutung.

Die Sanierung des Turmes soll zum einen mit bereitgestellten Haushaltsmitteln und zum anderen mit Spendengeldern ermöglicht werden. 1900 wurde eine Spendenaktion durchgeführt, um den Turm errichten zu können. Es zeichnete sich damals eine sehr große Spendenbereitschaft ab. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass eine Spendenaktion nötige bauliche Maßnahmen finanzieren könnte. Das Anbringen einer Danktafel mit namentlicher Nennung der Spender erhöht zudem die Spendenbereitschaft aufgrund der damit verbundenen Anerkennung der Spender.

Beschlußvorlage:

01 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Maßnahmen zur baulichen Sanierung notwendig sind. Diese sind dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr Ende Januar 2021 vorzulegen.

02 Der Oberbürgermeister hat zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen nach Beschlusspunkt 01 einen Zeit- und Finanzplan zu erstellen. Die Maßnahmenumsetzung ist schnellstmöglich zu beginnen und möglichst bis zum Beginn der BUGA 2021 fertigzustellen.

03 Die Stadt hat zur Finanzierung der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Sanierung des Erfurter Bismarckturmes eine zweckgebundene Spendensammlung durchzuführen. Die gesammelten Spendengelder sind als vom Haushalt unabhängiges Vermögen zu betrachten. Am Bismarckturm ist eine Danktafel mit Namen und Logo der Spender zu installieren.

04 Der Oberbürgermeister prüft, ob für die baulichen Maßnahmen Fördermittel beantragt werden können und beantragt diese. Weitere erforderliche Mittel sind im kommenden Haushalt bereitzustellen.

Stellungnahme der Stadtverwaltung

01 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Maßnahmen zur baulichen Sanierung notwendig sind. Diese sind dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr Ende Januar 2021 vorzulegen.

Es liegt ein Gutachten aus dem Jahr 2017 vor, dass sich mit der Sicherung der oberen Bereiche des Turmes befasst.

02 Der Oberbürgermeister hat zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen nach Beschlusspunkt 01 einen Zeit- und Finanzplan zu erstellen. Die Maßnahmenumsetzung ist schnellstmöglich zu beginnen und möglichst bis zum Beginn der BUGA 2021 fertigzustellen.

Die Kosten beliefen sich im Jahr 2017 auf ca. 400 TEUR(s.o.).Folgende Vorgehensweise ist notwendig: Einholung von Honorarangeboten für die Planung, Beschaffung der Planungsmittel, Beauftragung der Planung incl. Kostenschätzung, Beschaffung der finanziellen Mittel zu Sanierung, Ausschreibung und Umsetzung des Vorhabens. Eine Fertigstellung zur BUGA 2021 ist nicht realistisch.

Zudem sind im Amt 23 keinerlei Kapazitäten für das Vorhabengegeben.

03 Die Stadt hat zur Finanzierung der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Sanierung des Erfurter Bismarckturmes eine zweckgebundene Spendensammlung durchzuführen. Die gesammelten Spendengelder sind als vom Haushalt unabhängiges Vermögen zu betrachten. Am Bismarckturm ist eine Danktafel mit Namen und Logo der Spender zu installieren.

Der Einsatz von Spenden für die Sanierung des Erfurter Bismarckturmes entspricht spendenwürdigen Zwecken im Sinne des § 52 Abgabenordnung. Dies ist Voraussetzung für die Erteilung einer Zuwendungsbestätigung. Es ist zu beachten, dass eine Spendenbescheinigung u.a. daran gebunden ist, keine Werbung für den Spender zuzulassen. Die Hinterlegung einer Tafel mit Namen der Spender wäre möglich, jedoch ohne Logo des Spenders. Geldspenden werden generell über ein Verwahrkonto der Stadt eingenommen und anschließend zweckgebunden dem Haushalt zugeführt. Sie sind im Fazit nicht als unabhängiges Vermögen des Haushaltes zu betrachten. Der Unterabschnitt (UA) 36600 Denkmalpflege verfügt bereits über die HHSt. 36600.17850 und 36600.66300 Einnahmen und Ausgaben aus Spenden mit dem unechten Deckungsvermerk 3, sodass die Einnahmen aus Spenden zweckgebunden zur Verfügung stehen würden.

04 Der Oberbürgermeister prüft, ob für die baulichen Maßnahmen Fördermittel beantragt werden können und beantragt diese. Weitere erforderliche Mittel sind im kommenden Haushalt bereitzustellen.

Wie bereits unter 1. angemerkt, wurde auf Basis eines Gutachtens aus dem Jahr 2017 die finanziellen Mittel für die Sanierung der Maßnahme laut Kostenschätzung auf etwa 400 TEUR geschätzt. Angesichts der Finanzlage ist eine Veranschlagung von Haushaltsmittel für die Maßnahme mit der Planung 2021ff. aktuell nicht finanzierbar.

Der Einsatz von Städtebaufördermitteln ist für die Sanierung des Bismarckturms nicht möglich. Der Bismarckturm liegt in keinem Sanierungsgebiet oder Fördergebiet, sodass keine Förderkulisse gegeben ist.

Eine Prüfung, ob für die baulichen Maßnahmen Fördermittel beantragt werden können, kann erfolgen. Als Fördermittelgeber kommen aus dem Bereich der Denkmalpflege in Betracht:

  • das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
  • die Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Insgesamt kann daher nicht empfohlen werden, dem Antrag zu folgen.

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