Ausbau des Fördermodells „Erfurt Crowd“ zur Stärkung von Ehrenamt und Bürgerbeteiligung 2690/25

Die „Erfurt Crowd“ ist ein etabliertes und erfolgreiches CSR-Marketinginstrument sowie Fördermodell zur Unterstützung gemeinnütziger Vorhaben in Erfurt. Derzeit stellt die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH monatlich 500 € bereit. Für jede private Spende ab 10 € wird ein zusätzlicher Betrag von 10 € aus dem Fördertopf ergänzt (Matching-Prinzip). Diese Regelung soll auch bei einer Aufstockung des Budgets bestehen bleiben, da sie bürgerschaftliches Engagement wirksam aktiviert und die Projektziele planbar macht.

Teilnahmevoraussetzung für Projekte der „Erfurt Crowd“ ist, dass sie im Raum Erfurt stattfinden soziale sportliche oder kulturelle Inhalte einschließlich der Kinder- und Jugendbildung verfolgen und einem gemeinnützigen Zweck dienen. Die Erhöhung des monatlichen Fördervolumens auf 8.000€ stärkt das lokale Ehrenamt erheblich und unterstützt gezielt die Vereinsarbeit.

Ein besonderer Mehrwert der Plattform liegt in ihrer transparenten und demokratischen Struktur: Durch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Spendenprozess wird deutlich sichtbar, welche Projekte in der Stadt Rückhalt finden. So entsteht ein Barometereffekt, der bürgerschaftliche Prioritäten offenlegt und kommunalpolitisch nutzbar macht.

Im Vergleich zur bisherigen Vergabepraxis im Kulturförderetat (30040.71800), bei der eine nachgelagerte Kontrolle erfolgt, bietet die Erfurt Crowd eine vorbereitende und öffentlich einsehbare Prüfung bereits vor Förderbeginn. Das Modell ist damit effizienter, bürgernäher und transparenter, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu erzeugen – insbesondere, da die bestehende Kulturförderrichtlinie aktuell keine systematische Vorabkontrolle vorsieht.

Das Modell wirkt somit auf mehreren Ebenen:

  • Stärkung des Ehrenamts und der Vereinsbasis in Erfurt
  • Transparente Bürgerbeteiligung, die Rückhalt und Relevanz von Projekten sichtbar macht
  • Gezielte Mittelverwendung, da ausschließlich konkret beschriebene Vorhaben gefördert werden
  • Digitale Ansprache jüngerer Zielgruppen über eine moderne und niedrigschwellige Beteiligungsplattform
  • Stärkung der lokalen Bindung, durch gemeinsames Engagement von Stadtverwaltung, Stadtwerken und Bürgerschaft Die SWE verfügt bereits über die notwendige Infrastruktur und Plattform. Die Stadtverwaltung soll daher die zusätzlichen Mittel aus dem Kulturförderetat (30040.71800) bereitstellen und die SWE mit der treu händischen Verwaltung im Sinne der Stadt Erfurt beauftragen. Der gesamte Förderprozess – von der Projekteinreichung über die Sichtung bis zur Auszahlung – kann digital und ressourcenschonend abgewickelt werden, ohne zusätzliche Belastung für Verwaltung oder Kontrollinstanzen.

 

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das bestehende Förderprogramm „Erfurt Crowd“ in Zusammenarbeit mit der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH auszubauen. Der monatliche Förderbetrag soll 8.000€ betragen. Die bisherige Bezuschussung in Höhe von 10€ pro Einzelspende ab 10€ sowie die Teilnahmevoraussetzungen sollen weiterhin Bestand haben.

    Ferner soll eine Anpassung der Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur kommunalen Kulturförderung vorgenommen werden, die eine treuhänderische Verwaltung durch die SWE sowie sportliche und soziale Projekte berücksichtigt. 02 Die Umsetzung soll zum 01.03.2026 erfolgen. 03 Die jährlichen Fördermittel in Höhe von 92.000€ sollen dem bestehenden Kulturförderetat (30040.71800) entnommen werden. Eine gesonderte Ermittlung weiterer Kosten ist nicht erforderlich.

Stellungnahme der Verwaltung

Bei der „Erfurt Crowd“ handelt es sich um das aktuelle Förderprogramm der Stadtwerke Erfurt. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gab es bereits andere Förderprogramme, mit denen die Stadtwerke soziale, sportliche oder kulturelle Projekte unterstützt haben.

Über die städtische Kulturförderung werden kulturell/ künstlerische Vorhaben unterstützt. Grundlage für die Ausreichung der Mittel ist die Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur kommunalen Kulturförderung. Weiterhin regelt die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse, dass der Ausschuss für Kultur und Theatertransformation über die Gewährung von kulturellen Zuschüssen entscheidet.

Eine Beteiligung an anderen Förderprogrammen außerhalb der Stadtverwaltung Erfurt, ist in den benannten Rechtsgrundlagen nicht vorgesehen. Folgende weitere Gründe, sprechen gegen eine Beteiligung: Es ist nicht bekannt, wie lange die Stadtwerke Erfurt ihr Förderprogramm in der aktuellen Form durchführen, eine langfristige Beteiligung wäre daher nicht gesichert. Zudem werden mit der „Erfurt Crowd“ werden auch soziale und sportliche Vorhaben unterstützt, über die städtische Kulturförderrichtlinie können aber ausschließlich kulturell/ künstlerische Projekte 10.25 gefördert werden. Weiterhin kommt hinzu, dass die Entscheidungsgewalt über die Ausreichung städtischer Mittel, nicht auf andere übertragen werden kann.

Fazit: Aus vorbenannten Gründen ist die Entscheidungsvorlage aus Sicht der Verwaltung abzulehnen.

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 11.02.2026, TOP 6.5).

JaNeinEnthaltungBefangen
93600

Vorherige Beratungen:

  • 12.01.2026, Ausschuss für Kultur und Theatertransformation: abgelehnt (Ja 2, Nein 8, Enthaltung 0)

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 2690/25 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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