Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Drucksache 1528/25
Änderung in der Anlage:
Die Anlage 1 u. 2 der Drucksache 1528/25 wird durch die Anlage 1 u. 2 dieser Drucksache ersetzt.
Begründung: Die Anlagen werden wie folgt geändert und der Einschätzung der Stadtverwaltung gefolgt. Es wird folgender Satz aus der Anlagen ersatzlos gestrichen:
„Über die abschließende Zulassung zur Behandlung entscheidet der Stadtrat vor Eintritt in die Tagesordnung mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner anwesenden Mitglieder.“
Zur Geschäftsordnung beantragen wir vorsorglich eine geheime Abstimmung gem. §39 Abs. 1 ThürKO.
Anlage 1 – Änderung der Geschäftsordnung Anlage 2 – Synopse
Stellungnahme der Verwaltung
Auf die Stellungnahme zur Drucksache 1528/25 wird verwiesen.
Die überarbeitete Fassung des Änderungsantrags zur Geschäftsordnung betrifft die Aufnahme von Dringlichkeitsanträgen in die Tagesordnung. Die ursprünglich vorgesehene Erhöhung des Quorums auf drei Viertel der anwesenden Mitglieder wurde gestrichen. Stattdessen verbleibt es bei einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
Damit entspricht der Antrag nun der Regelung des § 35 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), der für die Aufnahme von Dringlichkeitsanträgen in die Tagesordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder vorschreibt.
Fazit
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die überarbeitete Fassung keine Einwände.
Abstimmung im Stadtrat
Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 17.09.2025, TOP 8.21.1). Ein Abstimmungsergebnis mit Stimmenzahlen ist in der Niederschrift nicht ausgewiesen.
Vorherige Beratungen:
- 24.06.2025, Hauptausschuss: Dringlichkeit nicht bestätigt (Ja 2, Nein 8, Enthaltung 1)
- 25.06.2025, Stadtrat: vertagt
- 26.08.2025, Hauptausschuss: abgelehnt (Ja 2, Nein 7, Enthaltung 2)
Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 1678/25 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).