Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Drucksache 1195/20
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
02 (neu) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob das Kulturjahresticket für Auszubildende mit den jeweils zuständigen Kammern und Innungen sowie einer Beitragszahlung an diese, vereinbart werden kann.
02 (alt) wird 03 (neu)
Begründung:
Neben dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb könnten überdies auch die jeweils zuständigen Kammern und Innungen Vertragspartner bezüglich einer Vereinbarung eines Kultursemestertickets werden. Dies würde nicht einen so hohen Verwaltungsaufwand bedeuten wie der Vertragsschluss mit jedem einzelnen Betrieb.
Stellungnahme der Verwaltung
Auszubildende erhalten ermäßigten Eintritt in den kulturellen Einrichtungen der Landeshauptstadt. Sie entrichten grundsätzlich keinen Semesterbeitrag (vgl. Stellungnahme DS 1195/20).
Für die umfangreiche Prüfung zur Einführung eines Kulturjahrestickets stehen der Verwaltung aktuell keine personellen Kapazitäten (z.B. Stellennachbesetzung Kulturdirektor) zur Verfügung.
Abstimmung im Stadtrat
Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 24.09.2020, TOP 7.39.1).
| Ja | Nein | Enthaltung | Befangen |
|---|---|---|---|
| 7 | 33 | 0 | 0 |
Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 1403/20 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).