Umstellung auf elektronischen Pressespiegel aus Gründen des Umweltschutzes 1284/20

Täglich erstellt die Stadtverwaltung einen gedruckten Pressespiegel, der intern an Mitarbeiter und Fraktionen in hoher Stückzahl ausgegeben wird. Durch diese Verfahrensweise entsteht massenhaft unnötiger Papiermüll. Aufgrund der heutigen technischen Ausstattung, ist es durchaus möglich, den Pressespiegel in elektronischer Form per PDF und unter Einhaltung der Regelungen des Urhebergesetzes zu versenden. Hierdurch entsteht für die Stadtverwaltung kein Mehraufwand. Gleichzeitig kann sie damit einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

 

Beschlussvorschlag

  1. Der Pressespiegel der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Erfurt wird zum Schutz der Umwelt und sparsamen Verwendung von natürlichen Ressourcen künftig ausschließlich in elektronischer Form per PDF versandt.
  2. Die Stadtverwaltung hat bei der Umsetzung des Beschlusspunktes 01 auf die Einhaltung der entsprechenden Regelungen des Urhebergesetzes zu achten.

Stellungnahme der Verwaltung

1. Grundsätzliches

Das Thema Pressespiegel ist urheberrechtlich relevant und sowohl aus dieser Sicht als auch im Hinblick auf die Vergütung sehr komplex. Wir halten es deshalb für geboten, einige Ausführungen zur Thematik zu machen, da in unserer modernen, von elektronischen Medien geprägten Zeit verständlicherweise immer wieder zu einer digitalen Form der Pressespiegels angeregt wird. Allerdings sind die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zwingend zu betrachten und zu beachten.

Die Verbreitung von Presseartikeln in einem Pressespiegel ist durch das Urheberrecht geregelt. Eine elektronische Speicherung von Zeitungsartikeln verstößt gegen das Urheberrecht und ist ohne Erlaubnis durch die Urheber prinzipiell nicht gestattet.

Rechtlich einwandfrei sind lediglich sieben Fotokopien eines Artikels. Wer mehr Kopien benötigt, kann über die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort sein Handeln legalisieren. Doch die elektronische Speicherung bleibt bei dieser Vorgehensweise ein Tabu.

2. Formen des Pressespiegels

Der Papierpressespiegel nach § 49 Urheberrechtsgesetz (wie derzeit von der Stadtverwaltung Erfurt praktiziert) Er ermöglicht die Nutzung eines Pressebeitrages nur innerhalb der Stadtverwaltung mit dem Zweck, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu informieren. Diese nicht-elektronische Nutzung von Pressebeiträgen ist unter den folgenden Voraussetzungen ohne Einwilligung des Urhebers/Verlages möglich:

  • Die Beiträge dürfen nur für die betriebs- oder behördeninterne Nutzung verwendet werden.
  • Es darf sich nur um Artikel aus Zeitungen und anderen Tagesinteressen dienenden Informationsblättern handeln (keine Fachzeitschriften).
  • Die Artikel dürfen nicht archiviert werden.

Digitaler Pressespiegel

Als digitaler PMG-Pressespiegel gilt ein Pressespiegel, bei dem die enthaltenen Artikel über die Presse-Monitor-Gesellschaft (PMG) lizenziert sind. Die PMG verkauft einerseits Lizenzen zur elektronischen Nutzung eigenständig digitalisierter Artikel und stellt andererseits Artikel auch digital zur Verfügung. Digitale Pressespiegel, die nach dieser Variante erstellt werden, können gegenüber den VG-Wort-Pressespiegeln mit weitreichenden Speicher-, Verbreitungs- und Archivierungsrechten ausgestattet werden (Kostenfrage).

Für die Erstellung eines digitalen Pressespiegels wird ein Lizenzierungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft benötigt. Weitere Rechte in Verbindung mit der Erstellung elektronischer Pressespiegel – etwa Bildrechte und Archivierungsrechte – sind ebenso gesetzlich geregelt.

3. Zum derzeit in der SV Erfurt hergestellten Pressespiegel

In der Stadtverwaltung Erfurt wird der Pressespiegel nach wie vor in Papierform hergestellt.

Angefertigt werden täglich 20 Exemplare. Dreimal im Jahr (Januar, Juli und Oktober) wird ein kompletter Monatssatz zur VG Wort nach München geschickt. Dort werden die erfassten Beiträge ausgewertet und danach die Jahresgebühr errechnet, die an die VG Wort zu entrichten ist.

Für 2019 betrug diese 2.486 EUR für den Wort-Anteil und 602 EUR für den Bildanteil. Somit entstand eine Jahresgebühr in Höhe von 3.088 EUR.

Diese Vergütung erfolgt aus dem Haushalt der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Jahressumme schwankt, da sie jährlich nach der Auswertung der Pressespiegel angepasst und neu berechnet wird. Berücksichtigt wird dabei die Anzahl im Pressespiegel vervielfältigten Textbeiträge und Bilder sowie die Anzahl der Pressespiegel-Exemplare. Hierin ist auch begründet, warum die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht jedem Wunsch eines Amtes oder einer Abteilung nach einem eigenen Pressespiegel-Exemplar nachkommt bzw. nachkommen kann.

Selbst ein reines Faksimile-PDF (Scan des Papierpressespiegels ohne Textrecherche) wäre als In- House-Pressespiegel bei der VG Wort über Anzahl der Nutzer zu vergüten. D.h. eine Einstellung eines solchen PDFs im Ratsinformationssystem bzw. jegliche andere Erzeugung und Verbreitung eines solchen PDF-Dokuments wäre kostenpflichtig und mit der VG Wort vertraglich zu fixieren und abzurechnen!

4. Gegenüberstellung von Papierpressespiegel nach § 49 VG Wort und elektronischem Pressespiegel nach PMG (Presse-Monitor-Gesellschaft)

Papierpressespiegel nach § 49 VG Wort

Vorteile:

  • Menschliche Erfassbarkeit (Sichtung der Artikel) ist dynamischer und flexibler im Vergleich zu einer Suchmaschine)
  • Es werden im Pressespiegel alle Beiträge berücksichtigt, die für die Stadtverwaltung Erfurt und die Landeshauptstadt relevant sind. Auch kleinere Meldungen, auch aus Monatszeitschriften, die im Erfurter Raum erscheinen.
  • kleine Beiträge und Meldungen oder auch Veranstaltungshinweise für städtische Kulturveranstaltungen werden mit erfasst,
  • Anzeigen werden erfasst (Bekanntmachungen, Kondolenzen, Tagesordnungen für Stadtrat)

Nachteile:

  • Papierverbrauch/Vervielfältigungskosten Bei 312 Pressespiegeln pro Jahr mit durchschnittlich 15 Seiten pro Pressespiegel und jeweils 20 Exemplaren ergibt sich ein Papierverbrauch von 93.600 Blatt A4 pro Jahr.
  • Wie der Name des Papierpressespiegels es aussagt: ist keine Digitalisierung (Scannen, o.ä.) erlaubt und damit keine Volltextsuche möglich.

Digitaler Pressespiegel nach PMG (Presse-Monitor-Gesellschaft)

Vorteile:

  • Kein Papierverbrauch, wenn die bereitgestellten möglichen Formen (Webseite/PDF) nicht ausgedruckt werden
  • Möglichkeiten der Suche nach Artikeln im tagesaktuellen Pressespiegel.
  • Automatische Archivierung früherer Pressespiegel, sofern entsprechende Nutzungsrechte erworben wurden.

Nachteile

  • Es werden nur die Titel erfasst, die die PMG erfasst.
  • Es werden nur Hauptbeiträge erfasst.
  • Kleinere Meldungen, Veranstaltungshinweise, Bekanntmachungen, Kondolenzen, Tagesordnungen für Stadtrat werden nicht erfasst.

5. Gegenüberstellung der Kosten

Papierpressespiegel wie aktuell in der SV EF praktiziert

Kostenart Kosten Lizenzgebühren VG Wort 2019 Text 2.486 EUR 20 Nutzer/Exemplare (Fraktionen, OB-Büro, Bild 602 EUR Dezernatsbüros, ausgewählte Ämter) Gesamt 3.088 EUR Papierverbrauch und Vervielfältigungskosten jährlich 601,47 Vervielfältigungskosten EUR jährlich anhand der Beispielrechnung: Papierkosten jährlich 663,85 312 Pressespiegel pro Jahr mit EUR durchschnittlich 15 Seiten pro Pressespiegel und jeweils 20 Nutzern/Exemplaren Gesamt jährlich 1.265,32 EUR für Papierpressespiegel nach § 49 VG Wort Gesamtkosten 4.353,32 EUR

Digitaler Pressespiegel PMGbox Berechnungsgrundlage aktuelle PMG-Preisliste

Art Kosten Lizenzgebühr einmalig 7.021,00 EUR

Wartungskosten jährlich 1.130,50 EUR

Lizenz- und Beispielrechnung für Durchschnittl. 15 Nutzungsrechte pro Artikel Artikel aus TA/TLZ Artikel/Pressespiegel gestaffelt nach Anzahl der Erfurt: = 96,45 EUR/Pressespiegel Leser Kategorie bis 100 Leser 6,43 EUR pro Artikel mal 312 Pressespiegel/Jahr = 30.092,40 EUR

Zzgl. Lizenz- und Wartungsgebühr i.H.v. von 8.151,50 EUR

Gesamtkosten: 39.071,90 EUR

Fazit: Aus Sicht der Kosten ist ein elektronischer Pressespiegel derzeit keine Option! Zudem wäre bei einem digitalen Pressespiegel die Auswahl der Beiträge begrenzt. Es wird empfohlen die DS abzulehnen.

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 11.11.2020, TOP 6.14).

JaNeinEnthaltungBefangen
62200

Vorherige Beratungen:

  • 24.09.2020, Stadtrat: vertagt
  • 25.09.2020, Stadtrat: vertagt

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 1284/20 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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