Änderungsantrag zu: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zur Drucksache 1347/19 – Bebauungsplan EFM099, Arche, 1.Änderung, Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung 0965/20

Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Drucksache 0880/20

Die Anlage 2 (Planzeichnung) wird wie folgt geändert:

Festsetzung Nr.12 –Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien Photovoltaik- und Solarthermieanlagen an Fassaden- und auf Dachflächen sind grundsätzlich zulässig, wenn Photovoltaikanlagen zusätzlich über entsprechende Speichertechnik verfügen. Des Weiteren gelten die jeweiligen Bestimmungen der Altstadtsatzung.

Stellungnahme der Verwaltung

Anlage 2 (Planzeichnung) wird wie folgt geändert (Änderungen fett):

Festsetzung Nr.12 – Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien

Stellungnahme: Dem Antrag wird teilweise gefolgt, die Festsetzung Nr. 12, Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien, wird in der Anlage 2 (Planzeichnung) gestrichen, Begründung:

  • Für eine Festsetzung zur Speichertechnik der Photovoltaikanlage fehlt die Ermächtigungsgrundlage in einem Bebauungsplan, diese wird nicht durch den Festsetzungskatalog nach § 9 BauGB gedeckt. Daher ist eine derartige Festsetzung zur Speichertechnik der Photovoltaikanlage im Bebauungsplan nicht möglich. Festsetzungen sind nur aus städtebaulichen Gründen möglich.
  • Die Festsetzung 12 und deren Begründung werden nach nochmaliger Prüfung ersatzlos gestrichen. Eine gesonderte Spezialregelung allein für das Quartier ist nicht sinnvoll
  • Neben denkmalrechtlichen Anforderungen ergibt sich die Zulässigkeit von entsprechenden

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 01.07.2020, TOP 5.3.1.1).

JaNeinEnthaltungBefangen
63200

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 0965/20 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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