Änderungsantrag zu: Umwandlung von Kreuzungen in Kreisverkehre 0962/20

Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Drucksache 0872/20

Der Beschlusspunkt02 wird wie folgt geändert (Änderungen fett und unterstrichen):

BP02 Die Ergebnisse der Prüfung sind inkl. der zu erwartenden Kosten für einen Umbau dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr vor Ende des Jahres 2020 mit dem Ziel vorzulegen, eine entsprechende Drucksache zur Realisierung von Kreisverkehren in Erfurt zu erarbeiten.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadtverwaltung verweist auf die Stellungnahmen zur DS 2265/11 und zur DS 0872/20. Eine pauschale Kostenangabe ist nicht möglich. In Abhängigkeit der für den Umbau in einen Kreisverkehrsplatz erforderlichen Arbeiten an der Straßenkonstruktion, der Entwässerung und Straßenbeleuchtung, sind im Regelfall weitere Leistungen für Leitungsumverlegungen, Grunderwerb, Begrünung und Baunebenkosten erforderlich. Dabei entstehen Kostenberechnungen erst, wenn die Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI abgearbeitet sind. Zur Umsetzung vorstehenden Beschlusspunktes, ist jeweils eine gesonderte Planung zu beauftragen.

Für diese zusätzlichen Aufgaben stehen im Tiefbau- und Verkehrsamt sowie im Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung keine personellen und finanziellen Kapazitäten zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, dem Antrag nicht zu folgen.

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 02.07.2020, TOP 5.43.1).

JaNeinEnthaltungBefangen
52910

Vorherige Beratungen:

  • 01.07.2020, Stadtrat: vertagt

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 0962/20 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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