Drucksache 2849/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Folgekosten der BUGA-Investitionen; öffentlich
Sehr geehrter Herr Schlösser,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche jährlichen Folgekosten sind der Stadt Erfurt seit 2021 im Zusammenhang mit den im Zuge der BUGA geschaffenen oder umgestalteten Flächen, Gebäuden und Anlagen konkret entstanden – insbesondere in den Bereichen Pflege, Instandhaltung, Energie, zusätzlicher Personalbedarf oder sonstiger Betriebskosten und wie wurden diese Ausgaben haushaltsrechtlich eingeplant und fortgeschrieben?
Da die Zuständigkeiten für die im Rahmen der BUGA hergerichteten Ausstellungsflächen auf mehrere Ämter übertragen sind, müssen die anfallenden Folgekosten hier aufgeschlüsselt berücksichtigt werden: Für das Amt für Gebäudemanagement sind seit 2021 Folgekosten ausschließlich für jene Gebäude entstanden, die im Zuge der BUGA baulich hergerichtet oder neu errichtet wurden und sich nach Abschluss der Veranstaltung weiterhin im kommunalen Gebäudemanagement befinden. Die betreffenden Objekte umfassenden Erweiterungsbau (Empfangsgebäude) am Kommandantenhaus (Neubau), das Funktionsgebäude im Caravanhafen (Neubau), die Aufzuganlage am Petersberg (Neubau) sowie die zwei WC-Anlagen in der nördlichen Geraaue (Neubau). Darüber hinaus wurden mehrere bestehende Gebäude für die BUGA hergerichtet, die bereits zuvor vorhanden waren, teils jedoch mit anderer Nutzung. Diese Gebäude verbleiben ebenfalls im Verantwortungsbereich von Amt 23 und verursachen seither reguläre Gebäudeunterhaltungs-, Betriebs- und Energiekosten. Ein Teil der o. g. Neubauten wurde verpachtet bzw. wird durch die ETMG betrieben, sodass die laufenden Bewirtschaftungskosten anteilig dort anfallen. Für die im Verantwortungsbereich von Amt 23 verbleibenden Gebäude werden die Folgekosten seit 2021 über die laufenden konsumtiven Haushaltsstellen (Gebäudeunterhalt, Betriebs- und Energiekosten) abgebildet und im Rahmen der Haushaltsplanung jährlich fortgeschrieben. Das Tiefbau- und Verkehrsamt war im Rahmen der Bundesgartenschau 2021 ausschließlich für die Infrastrukturprojekte an Straßen, Wegen, Brücken sowie die öffentliche Beleuchtung verantwortlich. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um reguläre städtische Infrastruktur, für die unabhängig von ihrer Einbindung in die BUGA ohnehin laufende Folgekosten für Unterhaltung, Instandhaltung und Energiebedarf anfallen.
Für das Garten- und Friedhofsamt entstanden seit 2021 Folgekosten für die Pflege- und Unterhaltung diverser Grün- und Parkanlagen. Diese umfassenden Petersberg sowie die Nördliche Geraaue, welche wiederum in acht Bereiche unterteilt ist. In Anschluss an die BUGA 2021 befanden sich die umgestalteten Grünflächen der Nördlichen Geraaue zunächst in Vergabe, da die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für die Folgejahre von den ausführenden Firmen übernommen wurde. Die Abnahme der letzten Vergabeleistungen erfolgten im Oktober 2024. Die Gesamtfläche der Nördlichen Geraaue umfasst rund 60 Hektar. Ergänzend hierzu wurden verschiedene Leistungen vergeben, beispielsweise der Winterdienst entlang des Geraradwegs und angrenzender Wegeverbindungen sowie die Wiesenmahd und Staudenpflege einzelner Teilbereiche. Für diese Vergabeleistungen fielen im Jahr 2024 Kosten von rund 50.000 Euro an. Ein weiterer Ausstellungsbereich der BUGA 2021 war der Petersberg im Erfurter Stadtzentrum. Die dortigen Grünanlagen umfassen rund 9 Hektar. Neben den in Eigenleistung erbrachten Pflegearbeiten entstanden Kosten für die Vergabe der Bestreifung und Säuberung des Petersbergs. Die Bestreifungskosten umfassen jedoch auch den Brühler Garten, weshalb eine anteilige Aufschlüsselung aufgrund fehlender Flächenangaben nicht möglich ist. Für beide Vergaben beliefen sich die Kosten auf rund 130.000 Euro. Der Umfang der anfallenden Tätigkeiten ist nach der BUGA gestiegen. Zusätzliche Kosten und Arbeitsstunden entstanden insbesondere für jene Park- und Grünanlagen, die im Zuge der BUGA an das Garten- und Friedhofsamt übertragen und neugestaltet wurden. Dies betrifft vor allem die Bereiche M2 am ehemaligen Heizkraftwerk, M6 an der ehemaligen Kläranlage und das Garnisonslazarett. Zu den bedeutendsten baulichen Neuerungen zählen der Auenteich sowie das Kneippbecken auf Höhe der Straße der Nationen. Eine gesonderte Ermittlung oder spezifische Abgrenzung der Folgekosten „BUGA – bedingter“ Maßnahmen gegenüber dem allgemeinen Unterhaltungsaufwand wäre mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden und ist aufgrund der bestehenden Ressourcen nicht leistbar. Die entsprechenden Aufwendungen werden, wie bei allen städtischen Infrastrukturanlagen, im Rahmen der laufenden Haushaltsplanung berücksichtigt und fortgeschrieben.
2. Welche organisatorischen Strukturen oder Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung oder ihrer Beteiligungsunternehmen wurden seit 2021 etabliert, angepasst oder erweitert, um die dauerhafte Unterhaltung der BUGA-Folgen zu sichern?
Im Rahmen der BUGA 2021 wurden zwei Teams zur Erledigung von Baumaßnahmen und der Instandhaltung der BUGA-Flächen neu eingerichtet. Diese Teams reagierten flexibel auf die festgelegten Maßnahmen der BUGA-Stabstelle und erledigten auch Bauarbeiten in den BUGA-Randbereichen. Mit Beendigung der BUGA wurden die Mitarbeiter jedoch bedarfsgerecht im gesamten Stadtgebiet verteilt. Auch auf dem Petersberg wurden, zur Absicherung des steigenden Unterhaltungs- und Pflegeaufwandes, weitere Mitarbeitende eingestellt.
Es wurden jedoch seit 2021 keine neuen organisatorischen Strukturen oder besonderen Zuständigkeiten zur dauerhaften Unterhaltung von BUGA-Maßnahmen eingerichtet. Die Betreuung der betreffenden Infrastruktur und Anlagen erfolgt innerhalb der bestehenden Organisationseinheiten und nach den etablierten fachlichen Standards.
3. Welche Ausgaben sind der Stadt im Zusammenhang mit dem Erwerb und Betrieb des o.g. Programms konkret entstanden bzw. veranschlagt worden (Anschaffungskosten, Lizenz oder Wartungskosten, Schulungskosten, evtl. Personalkosten für Betrieb und Pflege des Programms) und in welchem Haushaltsjahr sind diese Kosten jeweils veranschlagt bzw. realisiert worden?
Ein Softwareprogramm zur präzisen Erfassung und Bewertung dieser Folgekosten, welches eine systematische Auswertung ermöglicht, ist der Stadtverwaltung nicht bekannt. Das vorhandene Tool „d.b.g. Greencycle“ dient lediglich als kalkulatorischer Schätzwert zur Prognose möglicher Lebenszykluskosten von Grünanlagen. Die im Programm hinterlegten Kosten orientieren sich an bundesweiten Durchschnittswerten. Verschiedene Einflussfaktoren, wie Inflation, Standortbedingungen oder personelle Ressourcen, können dabei nicht berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn