Drucksache 2594/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Vorfälle und Gefährdungslage an Denkmälern; öffentlich
Sehr geehrter Herr Braun,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche sicherheitsrelevanten Vorfälle (z. B. Sachbeschädigung, Vandalismus, politisch motivierte Angriffe, Diebstahl) ereigneten sich in den Jahren 2024 und 2025 an den Denkmälern im Stadtgebiet (bitte nach Denkmal, Standort, Vorfallsart und Zeitpunkt aufschlüsseln)?
Bei der Beantwortung Ihrer Anfrage gehe ich davon aus, dass diese auf „Denkmäler, Gedenksteine, Tafeln, Mahnmale und vergleichbare Gedenkorte, einschließlich Kriegs- und Soldatendenkmäler, NS-Opfer-, SED-Opfer-Gedenkorte, politische Erinnerungsorte und Denkmäler für Persönlichkeiten,“ abzielt.
Nach Prüfung der der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden Datenbestände stehen die gewünschten Informationen in der von Ihnen angeforderten detaillierten Form nicht zur Verfügung. Das erklärt sich unter anderem mit den sehr unterschiedlichen Zuständigkeiten und Eigentümerverantwortungen für diese an sich vorgenannten, sehr unterschiedlichen Objekte Die Erfassung und statistische Aufbereitung von Straftaten obliegt primär den Polizeibehörden. Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet Vorfälle nach Deliktsarten und Tatortkategorien, z. B.: „öffentlicher Raum“, „Parks“, jedoch erfolgt keine spezifische, namentliche Zuordnung zu einzelnen, im Stadtgebiet befindlichen Denkmälern als gesonderte statistische Kategorie. Eine derart granular aufgeschlüsselte Statistik wird weder von der Stadtverwaltung, noch von der Polizei standardmäßig geführt oder öffentlich bereitgestellt. Einzelne in der Stadtverwaltung bekannt gewordene Fälle werden allerdings weiter unten angeführt.
Da sich ein großer Teil dieser Objekte in städtischen Grünanlagen befindet, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Amtes in vielen Fällen vor Ort. Im Rahmen ihrer Tätigkeit überprüfen sie die Objekte auf etwaige Beschädigungen, Verschmutzungen oder Vandalismus. Festgestellte Auffälligkeiten werden weitergeleitet. Grundsätzlich werden Schadensmeldungen und Vandalismusvorfälle, insbesondere politisch motivierte, zur Anzeige gebracht und die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung eingeleitet.
- Konkret wurde im Oktober 2024 im Stadtpark eine beschädigte Plastik einer nackten Frau festgestellt (Nähe Robert-Koch-Straße). Am Vormittag des 17. Oktober 2024 fanden Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Statue vom Sockel gestoßen und auf dem Boden liegend vor.
- Im März 2024 kam es zum Herunterreißen und Zertrümmern der Büste von Müffling im Müffling-Grabmal im Brühler Garten.
Graffiti-Schmierereien gab es 2024 und 2025 grundsätzlich überall im Stadtgebiet, auch an den sogenannten „Denkmälern“. Eine umfassende Statistik wird – wie oben erwähnt – von der Stadtverwaltung nicht geführt.
2. Wie hoch war der jeweils verursachte Schaden, wurde Anzeige erstattet, und in welchem Stand befinden sich die jeweiligen Verfahren?
Die Kosten für Instandsetzung und Wiederherstellungen werden in den jeweils zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung dokumentiert und, soweit möglich, im Rahmen der straf- und zivilrechtlichen Verfolgung geltend gemacht. Bei Bekanntwerden von Sachbeschädigungen, Diebstählen oder anderen strafrechtlich relevanten Vorfällen wird grundsätzlich Anzeige bei der Landespolizeiinspektion Erfurt erstattet. Dies geschieht im Rahmen der Pflicht zur Verfolgung von Straftaten zum Schutz des öffentlichen Eigentums und des kulturellen Erbes der Stadt. Die Beseitigung der Schäden wird, sobald dies aus ermittlungstechnischen Gründen (z.B. Spurensicherung) möglich ist, durch die zuständigen Stellen veranlasst, um den ordnungsgemäßen Zustand wiederherzustellen. Informationen über den Fortgang der Ermittlungsverfahren (z.B. Stand der Ermittlungen, Täterermittlung, Anklageerhebung, Verurteilung) liegen nicht als statistisch aufbereitete Daten vor. Die Verfahrenshoheit obliegt der Staatsanwaltschaft Erfurt und den zuständigen Gerichten.
- Für die Reparatur und Wiederaufstellung Plastik der nackten Frau (Nähe Robert-Koch-Straße) wurden ca. 1.100 EUR aufgewendet.
- Die Kosten für die Instandsetzung bei der Büste von Müffling beliefen sich auf ca. 5.800 EUR.
- Über die Kosten für die Beseitigung anderer, kleinerer Schädigungen – z. B. Graffiti-Schmierereien – können keine Angaben gemacht werden, weil eine übergreifende Gesamtstatistik, vor allem für die relativ vielen Graffiti-Schmierereien, nicht geführt wird und werden kann.
3. Wie wurden diese Vorfälle statistisch durch die Stadtverwaltung kategorisiert (z. B. politisch motivierte Kriminalität, allgemeiner Vandalismus, Diebstahl)?
Von der Stadtverwaltung wird keine spezifische Statistik, die eine Kategorisierung dieser Vorfälle enthält, geführt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn