2379/25 Verkehrsgefährdung durch überhängendes Gebüsch in der Clara-Zetkin-Straße 80

Drucksache 2379/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Verkehrsgefährdung durch überhängendes Gebüsch in der Clara-Zetkin-Straße 80; öffentlich

Sehr geehrte Frau Rottstedt,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wer ist für die Pflege und Kontrolle des betreffenden Straßenbegleitgrüns im Bereich der Clara-Zetkin-Straße 80 zuständig und welche Maßnahmen sind dort turnusmäßig vorgesehen?

Es handelt sich hierbei um einen Vorgarten, welcher in Verantwortung der Stadtverwaltung liegt. Turnusmäßige Maßnahmen finden nicht statt. Im Ergebnis von Kontrollen werden Pflegemaßnahmen veranlasst.

2. Wann ist konkret mit der Beseitigung der Beeinträchtigung durch das überhängende Gebüsch zu rechnen und wird die Stadt Erfurt hier ggf. eine Ersatzvornahme gemäß § 74 ThürKO in Erwägung ziehen ?

Die Beseitigung der Beeinträchtigung wurde am 01.10.2025 erledigt.

3. Wie stellt die Stadtverwaltung künftig sicher, dass vergleichbare Gefahrenlagen im öffentlichen Verkehrsraum frühzeitig erkannt und zeitnah beseitigt werden ?

Eine echte Gefahrenlage hat nie bestanden, da der Fußweg breit genug ist. Sollten die entsprechenden personellen Kapazitäten wieder vorhanden sein, können in kürzeren Abständen gezielte Kontrollen stattfinden.

Der Fragestellerin wird empfohlen, in vergleichbaren Fällen zukünftig den städtischen Mängelmelder, statt den Weg über eine Anfrage, zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

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