1165/25 Vorhaltungen und Beteiligung von Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz der Stadt Erfurt

Drucksache 1165/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Vorhaltungen und Beteiligung von Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz der Stadt Erfurt; öffentlich

Sehr geehrter Herr Töpfer,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche konkreten materiellen und personellen Reserven hält die Stadt Erfurt in ihren Katastrophenschutzstrukturen vor, insbesondere solche, die gemäß ThürKatSVO oder anderer einschlägiger Regularien als Mindestanforderung gelten?

Die Landeshauptstadt Erfurt stellt die Katastrophenschutzeinheiten entsprechend des Aufstellungserlass des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 01.12.2020. Die Fahrzeuge und Mannschaften sind innerhalb der Einheiten konkreten Funktionen zugeordnet. Eine Reservevorhaltung an Fahrzeugen ist nicht vorgesehen. Die personellen Reserven sind in der mindestens doppelten Besetzung der Funktionen enthalten.

Am Standort der Feuerwehr Erfurt in der Wilhelm-Wolf-Str. ist das dezentralen Katastrophenschutzlager des Freistaates Thüringen untergebracht (siehe ThürKatSVO § 3 Pkt. 2 Einrichtungen des KatS).

2. Welche Hilfsorganisationen sind aktuell im Rahmen des Katastrophenschutzes in Erfurt eingebunden, wie ist deren jeweilige personelle Sollstärke definiert und wie hoch ist die gegenwärtige Ist-Stärke?

Die konkrete Funktions- und Stärkenzuordnung ergibt sich für die in § 2 ThürKatSVO genannten Einheiten aus den Anlagen 1 bis 10 zur ThürKatSVO.

Im Katastrophenschutz der Landeshauptstadt Erfurt wirken gegenwärtig mit:

  • Ambulanz Erfurt GmbH (15 Helfer),
  • ASB (22 Helfer),
  • DLRG Stadtverband Erfurt e.V. (31 Helfer),
  • DRK (83 Helfer),
  • JUH (18 Helfer) und
  • MHD (10 Helfer).

Die Besetzung der Funktionen ist 2,5fach sichergestellt.

3. In welcher Weise und mit welchen Zeitvorgaben wird die Einsatzbereitschaft der vorgehaltenen Einheiten (z. B. SEG, Sanitätszüge) regelmäßig überprüft und dokumentiert?

Entsprechend § 7 der ThürKatSVO beträgt die Zeit für die Herstellung der Einsatzbereitschaft in Abhängigkeit zur geplanten Einsatzdauer zwei bzw. vier Stunden.

Die Überprüfung der Einsatzbereitschaft erfolgt jährlich durch mindestens eine Einsatzübung sowie eine Alarmierungsüberprüfung.

Bei Alarmierung zu Einsätzen und Übungen der Katastrophenschutzeinheiten werden die Rückmeldungen der Einsatzkräfte im digitalen Alarmierungssystem bewertet.

Die Dokumentation der Einsätze und Übungen erfolgt im Einsatzleitsystem und für Großschadenslagen im Stabsinformationssystem.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

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