Drucksache 0894/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Prüfung von Vereinen im Rahmen der Projektförderung; öffentlich
Sehr geehrter Herr Mühlmann, sehr geehrter Herr Erfurth,
Erfurt, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Werden Vereine, die von der Landeshauptstadt Erfurt finanzielle Förderungen erhalten, neben ihren eingereichten Förderprojekten in regelmäßigen Abständen hinsichtlich der Einhaltung von Förderkriterien überprüft und wenn ja, nach welchen Maßgaben erfolgt diese Überprüfung?
Eine Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung von Förderkriterien erfolgt im Rahmen der Bearbeitung von eingereichten Förderanträgen und der zugehörigen Verwendungsnachweisprüfung. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die diesbezüglichen Regelungen städtischer Förderrichtlinien (z. B. „Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Erfurt für den Bereich Jugendhilfe oder Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Erfurt zur Erfüllung sozialer Aufgaben oder Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur kommunalen Kulturförderung). Für längerfristig laufende Angebote, die bspw. im Kinder- und Jugendförderplan 2023 – 2027 und im Familienförderplan 2023 – 2027 festgelegt sind, erfolgt die Antragstellung und Prüfung jährlich. Weiterhin enthält u. a. die Förderrichtlinie Soziales auch Indikatoren zur Effektivitätsprüfung, welche jährlich im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung herangezogen werden. Zudem besteht jederzeit das Recht der anlassbezogenen Prüfung.
2. Inwiefern wird bei der Vergabe kommunaler Fördermittel berücksichtigt, ob ein Verein bereits Förderungen durch das Land Thüringen erhält oder erhalten hat?
Eine Berücksichtigung von direkten Fördermitteln des Landes an den Leistungserbringer erfolgt, sofern für das zu fördernde Angebot eine Mischfinanzierung aus kommunalen Mitteln und Landesmitteln vorgesehen ist. Wenn die Förderung von Angeboten freier Träger ausschließlich in Verantwortung des kommunalen Kostenträgers erfolgt, findet i. d. R. keine Prüfung dahingehend statt, ob der Träger bereits Förderungen durch das Land Thüringen erhält oder erhalten hat. Für den sozialen Bereich erfolgt im Rahmen der Antragsprüfung jeweils der Abgleich zu etwaigen Landesförderungen, um eine Doppelförderung auszuschließen. Für die kommunale Kulturförderung ist es unerheblich, ob ein Projektträger für sein Vorhaben ebenso Mittel durch das Land Thüringen erhält. Sollte dies so sein, ist es im Kosten- und Finanzierungsplan entsprechend darzustellen. Zwischen Land und Stadt kann dann ein sogenanntes Einvernehmen geschlossen werden, so dass nur eine Stelle die Prüfung des Verwendungsnachweises übernimmt.
3. Gibt es eine transparente Dokumentation der vergebenen Fördermittel an Vereine in Erfurt und falls nein, welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass durch die Fördermittelvergabe keine Haftungsrisiken für die Stadt oder ihre Entscheidungsträger entstehen?
Die Förderung von Angeboten der Jugendhilfe ist bspw. im Kinder- und Jugendförderplan 2023 – 2027 und im Familienförderplan 2023 – 2027 dokumentiert. Diese öffentlichen Dokumentationen geben Auskunft über die zu fördernden Angebote bzw. Projekte, die jeweiligen Träger und den Umfang des zu fördernden Personals und entsprechender Sachkosten. Eine Dokumentation der jährlichen Antragstellungen, Zuwendungen und Verwendungsnachweise erfolgt verwaltungsintern. Für den sozialen Bereich erfolgt eine jährliche Veröffentlichung der geförderten Projekte. Die verwaltungsinterne Dokumentation erfolgt vergleichbar zum Bereich der Jugendhilfe bzw. des Kinder- und Jugendförder- sowie Familienförderplans. Über die Verteilung kommunaler kultureller Projektfördermittel entscheidet der fachlich zuständige Ausschuss. Die entsprechenden Drucksachen sind im Bürger- sowie Gremieninformationssystem hinterlegt und einsehbar. Eine Dokumentation der jährlichen Antragstellungen, Zuwendungen und Verwendungsnachweise erfolgt zudem verwaltungsintern.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn