Drucksache 1008/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Verkehrsführung in der Blumenstraße und den Auswirkungen auf die Kleingartenanlage Raintal e.V.; öffentlich
Sehr geehrter Herr Mandler,
nicht erst infolge des Einsturzes der Carolabrücke in Dresden vom 11.09.2024 prüft das Tiefbau- und Verkehrsamt in kurzen Zyklen (mindestens einmal jährlich) alle in Erfurt potenziell von Spannungsrisskorrosion bedrohten Brückenbauwerke. Darunter befindet sich auch die Brücke im Zuge der Schwarzburger Straße über die Hannoversche Straße, welche die Hauptanbindung des Erfurter Ortsteils Marbach an die Innenstadt darstellt und die auch durch die Stadtbuslinie 90 genutzt wird. Die Buslinie 90 wiederum stellt im Rahmen der Daseinsfürsorge die wesentliche ÖPNV-Verbindung der umliegenden Ortschaften – darunter auch Marbach, Salomonsborn und Alach – mit dem Erfurter Stadtzentrum dar. Sie verkehrt zwischen 6:00 und 19:00 Uhr in einem Takt von 20 Minuten und wird nach Auskunft der Erfurter Verkehrsbetriebe AG täglich von ca. 950 Fahrgästen genutzt. Grundsätzliche Betriebszeit der Linie 90 ist zwischen 5:00 Uhr und 24:00 Uhr Im Rahmen der Prüfungen an der Brücke Schwarzburger Straße traten Anfang Dezember 2024 deutliche Tragwerksschäden zu Tage, in deren Folge die verkehrliche Belastung des Bauwerks massiv eingeschränkt werden musste. Die Benutzung des Bauwerkes wurde auf Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 16 t begrenzt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Brücke auf 10 km/h reduziert und die Befahrung mittels Engstellensignalisierung auf jeweils eine Fahrtrichtung beschränkt. In diesem Zuge war es auch unausweichlich, eine Änderung der Führung der Stadtbuslinie 90 herbeizuführen, da die eingesetzten ÖPNV-Fahrzeuge die für die Brücke zulässige Gesamtmasse deutlich überschreiten.
Das Tiefbau- und Verkehrsamt hat daraufhin in seinen Funktionen als ÖPNV-Aufgabenträger, Straßen- und Brückenbaulastträger sowie untere Straßenverkehrsbehörde umgehend Kontakt mit der Erfurter Verkehrsbetriebe AG aufgenommen, um alternative Linienführungen zu eruieren. Hierbei wurden mehrere Optionen geprüft, von denen sich die Führung durch den Straßenzug Fingerhutstraße Kakteenweg Blumenstraße als einzig sinnvoll umsetzbare Variante herausgestellt hat. Die Gewährleistung einer angemessenen ÖPNV-Bedienung ist Bestandteil der Daseinsvorsorge der Landeshauptstadt Erfurt; die Führung des Linienbusverkehrs durch den Kakteenweg ist somit zur Aufrechterhaltung einer angemessenen ÖPNV-Erschließungsqualität erforderlich und unabweisbar.
Die geänderte Führung der Stadtbuslinie 90 trat zum 06.01.2025 in Kraft. Die benannte Umleitungstrasse wurde im Vorfeld durch das Tiefbau- und Verkehrsamt ertüchtigt, um den Anforderungen des Busverkehrs entsprechen zu können. Das Tiefbau- und Verkehrsamt hat darüber hinaus gemeinsam mit der Erfurter Verkehrsbetriebe AG in der Sitzung des Ortsteilrates Marbach im Beisein von betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern ausführlich über die Hintergründe der Änderung der Linienführung informiert. Dabei wurde auch dargelegt, dass die geänderte Führung im Ergebnis einer Abwägung der Betroffenheiten, von täglich ca. 950 Fahrgästen gegenüber den mit dem veränderten Linienweg verbundenen Einschränkungen der Anwohner, erfolgt ist. Eine frühere Information war angesichts der Dringlichkeit und der potenziell bestehenden Gefahr für Leib und Leben nicht möglich. Der Ortsteilrat Marbach hat sich im Rahmen der Sitzung vom 22.01.2025 dafür ausgesprochen, die geänderte Führung der Stadtbuslinie 90 über die Trasse Fingerhutstraße Kakteenweg Blumenstraße aufrecht zu erhalten, so lange die Brücke im Zuge der Schwarzburger Straße durch Linienbusse nicht befahren werden kann oder eine andere Alternative, die die bestehende ÖPNV-Bedienqualität von Marbach sicherstellt, zur Verfügung steht.
Sowohl bei der Fingerhutstraße, dem Kakteenweg und der Blumenstraße handelt es sich um öffentlich gewidmete Straßen, für die der Gemeingebrauch nach § 14 Thüringer Straßengesetz gilt. Innerhalb des Kakteenweges befindet sich ein Teilstück, welches bis zum 06.01.2025 ausschließlich von landwirtschaftlichen Verkehren genutzt wurde und nicht öffentlich gewidmet ist. Allerdings befindet sich auch dieses Teilstück des Kakteenweges im Eigentum der Landeshauptstadt Erfurt und die Stadtverwaltung ist hierüber verfügungsberechtigt.
Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
1. Welche verkehrsrechtlichen und baulichen Maßnahmen wurden im Zuge der geänderten Verkehrsführung in der Blumenstraße getroffen und inwiefern wurden dabei die Interessen und die Sicherheit der Anwohner und Kleingärtner berücksichtigt?
Wie bereits in den einleitenden Erläuterungen dargelegt, wird die Stadtbuslinie 90 täglich von ca. 950 Fahrgästen genutzt. Die Änderung der Linienführung erfolgte unter Abwägung der Betroffenheiten für diese Fahrgäste gegenüber den mit dem veränderten Linienweg verbundenen Einschränkungen der Anwohner bzw. der Kleingartenbesitzer. Um deren Betroffenheiten abzumildern, wurde im Bereich des Kakteenweges eine elektrische Schrankenanlage installiert, welche ausschließlich durch Linienbusse geöffnet werden kann. Die Schranke kann lediglich vom Radverkehr umfahren werden. Somit ist Sorge dafür getragen, dass keine anderen motorisierten Verkehre die für den Linienbusverkehr vorgesehene Trasse nutzen, was zur Reduktion von Verkehrssicherheitsrisiken beiträgt. De facto ergibt sich durch diese Maßnahme (gegenüber der Situation vor dem 06.01.2025) als einzige Veränderung, dass die Blumenstraße im Bereich der Kleingartenanlage Raintal e. V. von 6 Linienbussen pro Stunde frequentiert wird. Es muss klar dargestellt werden, dass eine solche Frequentierung einer öffentlich gewidmeten Straße grundsätzlich zumutbar ist. Die Tragfähigkeitsschäden an der Brücke Schwarzburger Straße über die Hannoversche Straße, die die Nutzung dieser Brücke für den Linienbusverkehr nicht mehr ermöglichen, sind eine Tatsache, die das Tiefbau- und Verkehrsamt zur Kenntnis nehmen und respektieren muss; die Stadtverwaltung hat ihr Handeln auf diesen Fakt abzustellen, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.
2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung kurzfristig, durch bauliche, verkehrsregelnde oder kontrollierende Maßnahmen (z. B. Tempobegrenzung, Verkehrsberuhigung, Halte- oder Ladezonen) die o.g. Situation für die Anwohner und die Kleingartenanlage zu entschärfen?
Die Blumenstraße weist im Bereich der Kleingartenanlage Raintal e. V. eine Breite von ca. 5,00 m auf und es gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. In diesem Abschnitt ist eine Begegnung zwischen Bus und Fuß-/ Radverkehr unter Berücksichtigung der Regelungen des § 1 StVO grundsätzlich möglich. Unter der Prämisse, dass die vorgegebenen Verkehrsregelungen eingehalten werden, besteht aus objektiver Sicht kein erheblich gesteigertes Verkehrssicherheitsrisiko, welches zusätzliche verkehrsregelnde oder verkehrsbeschränkende Maßnahmen erforderlich macht.
3. Wurden im Vorfeld der geänderten Verkehrsführung Anwohnende oder die Kleingartenanlage Raintal e.V. in die Planungen einbezogen und wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?
Wie bereits im Eingangstext dargelegt, war die Stadtverwaltung angesichts des festgestellten Schadensbildes an der Brücke Schwarzburger Straße über die Hannoversche Straße gezwungen, sehr schnell zu handeln, um Gefahren für Leib und Leben abzuwehren. Unabhängig davon handelt es sich bei der Thematik der Verkehrsregelungen um eine Materie des übertragenen Wirkungskreises. Eine Beteiligung von Anwohnern oder Anliegern ist hierbei von Gesetzes wegen nicht zulässig. Zudem möchte ich auf die Erläuterungen am Anfang zur Information des Ortsteilrates Marbach verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn