Drucksache 0842/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Rettungsdienstbereich Erfurt – Einsatzzahlen und Rahmenbedingungen des ECMO-Mobils – Fortsetzung; öffentlich
Sehr geehrter Herr Töpfer,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wer, wenn nicht die Leitstelle Erfurt, disponiert das ECMO-Mobil (Funkname 2/89-30) und wie ist dieses Fahrzeug personell besetzt, gibt es zudem eine festgelegte Soll-Besatzung?
Die Einsätze des ECMO-Mobil werden durch das Helios-Klinikum selbständig disponiert. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das HELIOS Klinikum als Betreiber des hinterfragten Fahrzeugs.
2. Welche Daten erfasst die Zentrale Leitstelle für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Stadt Erfurt und damit indirekt die Stadtverwaltung Erfurt zu den Notfalleinsätzen und wer erfasst die in der Drucksache 0404/25 angefragten Daten?
Die Vorgaben der Ziffer 9 des Landesrettungsdienstplans für den Freistaat Thüringen mit Bezug zur Dokumentation in der Leitstelle werden vollumfänglich umgesetzt.
Die Daten zum Einsatz des ECMO-Mobil werden vom Helios-Klinikum erfasst und sind bei diesem zu erfragen.
3. Wodurch wird sichergestellt, dass die Abrechnungen ggü. der Kassenärztliche Vereinigung Thüringen korrekt sind, wenn die Leitstelle keine Datenerfassung in diesem Bereich vornimmt und wie wird eine Vereinbarkeit mit § 14 Abs.1 Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) gewährleistet?
Aufgrund fehlender Zuständigkeit liegen hier keine Informationen zur Datenerfassung und Abrechnung ggü. den Kostenträgern vor. Auch hier verweise ich auf das HELIOS Klinikum, welches das ECMO-Mobil betreibt. Da das ECMO-Mobil kein Bestandteil der rettungsdienstlichen Vorhalte ist, muss keine Vereinbarkeit gewährleistet werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn