0553/25 Temporäre Umnutzung des Pop-Up Museums in Unterrichtsräume

Drucksache 0553/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Temporäre Umnutzung des Pop-Up Museums in Unterrichtsräume; öffentlich

Sehr geehrte Frau Rottstedt,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wurde geprüft, ob das Pop-Up Museum temporär als Unterrichtsraum genutzt werden kann, und falls nein, welche Gründe sprechen dagegen?

Die Stadtverwaltung Erfurt hat die temporäre Nutzung des Pop-Up Museums als Unterrichtsraum nicht geprüft. Bisher liegt kein dahingehender Prüfauftrag vor.

2. Welche infrastrukturellen und rechtlichen Voraussetzungen müssten erfüllt sein, um eine solche Nutzung zu ermöglichen?

Grundsätzlich müssen Unterrichtsräume, Fachräume (entsprechend der vorgesehenen Lernstufe), Sanitäranlagen, Schülerspeisung, Bürobereiche sowie Pausen- und Sportflächen definiert werden. Dazu kommt eine Bewertung der Schul- und Unterrichtswege sowie die Bewertung zur Barrierefreiheit.

3. Gibt es bereits vergleichbare Umnutzungen von öffentlichen oder städtischen Gebäuden für schulische Zwecke, und welche Erfahrungen wurden dabei gesammelt?

Der Stadtverwaltung Erfurt sind keine vergleichbaren Umnutzungen bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

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