Drucksache 0411/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Rettungsdienstbereich Erfurt – Rettungsdienst und Einsatzkoordinierung; öffentlich
Sehr geehrter Herr Töpfer,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Beabsichtigt die Stadt Erfurt, das C-Dienst NEF einzustellen, und falls ja, welche Gründe liegen dieser Entscheidung zugrunde, obwohl bereits die regulären NEF sowie das C-Dienst NEF mit einem zusätzlichen Notarzt aus dem Helios-Klinikum stark ausgelastet sind?
Wie in der 2. Antwort zur Drucksache 0087/25 bereits ausgeführt, wird die notärztliche Versorgung künftig in einzelnen Zeitfenstern auf die Basisvorhaltung von zwei NEF zu reduzieren sein. Es ist somit nicht beabsichtigt, das C-Dienst NEF einzustellen, sondern die Vorhaltezeit an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Ohne dem notwendigen Beschluss des Stadtrats zur Änderung des Rettungsdienstbereichsplans vorgreifen zu wollen, teile ich Ihnen mit, dass die Beschlussempfehlung des Rettungsdienstbereichsbeirats eine tägliche Vorhaltezeit des C-Dienst NEF von 08:00 bis 20:00 Uhr vorsieht.
2. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um eine Verschlechterung der notärztlichen Versorgung zu vermeiden, falls das C-Dienst NEF tatsächlich eingestellt werden sollte?
Eine Anpassung der Vorhaltung auf das Notwendige stellt keine Verschlechterung der notärztlichen Versorgung dar, sondern ergibt sich verpflichtend aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 1 (2) ThürRettG. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn