0292/25 Entwicklung und wirtschaftliche Strategie vom Gewerbegebiet „Forschungs- und Industriezentrum Erfurt-Südost (FIZ)“

Drucksache 0292/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Entwicklung und wirtschaftliche Strategie vom Gewerbegebiet „Forschungs- und Industriezentrum Erfurt-Südost (FIZ)“; öffentlich

Sehr geehrter Herr Ziemer,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Maßnahmen und dahinterstehenden, wirtschaftlichen Strategien werden aktuell umgesetzt, um die Weiterentwicklung des o.g. Gewerbegebiets zu fördern und welche konkreten Interessenten bestehen derzeit für das o.g. Gewerbegebiet (Skizzierung wirtschaftliche Strategie und Maßnahmenabfolge, Auflistung von Berufsgruppen der Interessenten)?

Das Forschungs- und Industriezentrum Erfurt ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort in Erfurt-Südost, der sich auf die Bereiche Hoch- und Halbleitertechnologie spezialisiert hat. Den Steckbrief zum Gewerbegebiet finden Sie auf Erfurt.de unter Wirtschaft > Gewerbestandorte > Gewerbegebiete.

Das Gewerbegebiet „Forschungs- und Industriezentrum Erfurt“ mit einer Nettofläche von 14,61 ha ist in das über 40 ha große Industriegebiet Erfurt Süd-Ost eingebettet und vollständig belegt. Laut Angaben des Forschungs- und Industriezentrum Erfurt e. V. (FIZ) sind 211 Unternehmen, Dienstleister, Gewerbetreibende, Freiberufler, öffentliche Einrichtungen sowie Forschungseinrichtungen des Bundes, des Landes Thüringen und der Privatwirtschaft am Standort Erfurt-Südost tätig. Die Know-how-Konzentration befindet sich in den Wachstumstechnologien Informationstechnik, Mikroelektronik und Mikrosystemtechnik. Rund 2.700 Menschen arbeiten hier.

Zur Förderung der Entwicklung des Gebiets unterstützt die Landeshauptstadt Erfurt die Anliegen FIZ durch ihre Mitgliedschaft im Verein und durch den regelmäßigen Austausch.

Eine Erweiterung des Standorts sieht der Bebauungsplan „Urbich“ URB638 grundsätzlich vor. Das Ziel ist es, die wirtschaftliche Entwicklung, mit dem Schwerpunkt Hochtechnologie, in der Region weiter voranzutreiben.

2. Welche spezifischen rechtlichen Vereinbarungen, wie Pacht-, Miet- oder Kaufverträge und Sonderregelungen als auch Entwicklungsverträge gelten für dieses Gewerbegebiet, um ansässigen Unternehmen Planungssicherheit und Starterleichterungen zu ermöglichen?

Bereits vor zwei Jahren wurden die letzten unbebauten Flächen der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) an Unternehmen der Branchen IT und Dienstleistung veräußert. Diese strebten eine Erweiterung oder Neuansiedlung in dem Gebiet an.

Für die Erweiterungsflächen „URB638“ besteht seit 2011 eine Vermarktungsvereinbarung zwischen der Stadt und der LEG mit dem Ziel, die Flächen zu erschließen. Den letzten Stand dazu finden Sie ebenfalls auf Erfurt.de, unter Leben und Wohnen > Stadtentwicklung, Planen und Bauen > Stadtplanung > Teilräumliche Konzepte > Technologie-Gewerbepark Urbich 638.

3. Welche Gutachten und Indikatoren verwendet die Stadt Erfurt, um die Nutzung und Attraktivität des o.g. Gebiets zu qualifizieren und wie verlief die Entwicklung der letzten fünf Jahren als auch welche Prognosen und Planungen lassen sich für die kommenden Jahre ableiten?

Wie unter Frage 1 beschrieben, ist das bestehende Gebiet vollständig besiedelt, sodass keine Vermarktung stattfinden kann. Auf die wirtschaftlichen Aktivitäten der ansässigen Unternehmen hat die Stadtverwaltung keinen Einfluss.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert