0119/25 Defensionskaserne auf dem Petersberg

Drucksache 0119/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Defensionskaserne auf dem Petersberg; öffentlich

Sehr geehrter Herr Schlösser,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie rechtfertigt sich die bereits anfallende Jahresmiete von rund 100.000 Euro für die Defensionskaserne, obwohl die Räume derzeit noch nicht aktiv für Ausstellungen oder Veranstaltungen genutzt werden und wann ist zukünftig mit einer konkreten Nutzung zu rechnen?

Gemäß Grundsatzbeschluss (vgl. u.a. Sachverhalt DS 0253/23) zur Pop-Up Ausstellungshalle schafft die Stadt bis 2025 die geeigneten personellen und finanziellen Voraussetzungen zur Umsetzung, die Investitionen in den Innenausbau erfolgen im Jahr 2025, der reguläre Betrieb ab 2026. Schon ab dem 2.Quartal 2025 sollen erste temporäre Nutzungen erfolgen.

2. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Popup-Ausstellungshalle sowohl finanziell als auch personell keine negativen Auswirkungen auf bestehende kulturelle Einrichtungen oder Projekte der Stadt hat und wie sieht die langfristige Finanzierungsstrategie aus?

Die Pop-up-Ausstellungshalle ist finanziell autark aufgestellt, hierfür wurden und werden bereits die personal- (Stellen in Ausschreibung bzw. Besetzungsverfahren) und mietrechtlichen Voraussetzungen (vgl. DS 0679/24) geschaffen. Negative Auswirkungen auf bestehende kulturelle Einrichtungen bestehen aus Sicht der Stadtverwaltung nicht.

3. In welchem Umfang werden Bürgerbeteiligung, öffentliche Ausschreibungen und Transparenzmaßnahmen in die Planung und Umsetzung des Projekts eingebunden, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung des „Dialograums“ und die angekündigten „Open Calls“?

Die ersten öffentlichen Ausschreibungen zur Bürgerbeteiligung („Open Calls“) sind für das 4. Quartal 2025 geplant, denen Überlegungen zur Transparenz zu Grunde liegen werden.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

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