2448/24 aktueller Sachstand zum Projekt Nachteulen

Drucksache 2448/24; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; aktueller Sachstand zum Projekt Nachteulen; öffentlich

Sehr geehrter Herr Erfurth,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Unter welcher Drucksache wurden die „Nachteulen“, unter Nennung der Haushaltsposition im Haushalt und Skizzierung der Grundlage der prognostizierten Höhe der Kosten, beschlossen?

Im Herbst 2023 wurde durch das Dezernat für Sicherheit, Umwelt und Sport eine Konzeption zur Beruhigung der Erfurter Parkanlagen und Förderung der gegenseitigen Rücksichtnahme ausgeschrieben. Die anschließend erstellte Konzeption wurde

  • mit der Drucksache 2859/23 in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Sicherheit, Ortsteile und Ehrenamt am 29.02.2024 vorgestellt,
  • mit Beschluss des Stadtrates vom 15.11.2023 wurde dem Safe-Space- Konzept für städtische Großveranstaltungen zugestimmt (Drucksache 2204/23) und letztlich wurde
  • mit der Drucksache 0625/24 die Konzeption zur Beruhigung der Erfurter Parkanlagen und Förderung gegenseitiger Rücksichtnahme am 15.05.2024 durch den Erfurter Stadtrat beschlossen.

Die Beschlussfassung zur Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgte mit der Drucksache 2436/23 (Haushaltssatzung 2024/2025 und Haushaltsplan 2024/2025). Auf der Haushaltsstelle 11000.61640 „Sicherheit und Ordnung – sonstige Ausgaben“ stehen für das Jahr 2024 Haushaltsmittel i. H. v. 210.000 Euro sowie für das Jahr 2025 i. H. v. 220.000 Euro zur Verfügung. Die prognostizierten Kosten ergeben sich aus der o. g. Konzeption und setzen sich hauptsächlich aus Personalkosten sowie Durchführungskosten wie bspw. Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Ausrüstungsgegenstände u. ä. zusammen.

2. Welche Formen und Inhalte an positiven Rückmeldungen liegen der Stadtverwaltung Erfurt konkret aus der Bevölkerung zu den „Nachteulen“ vor, und wie häufig wurden bei deren Einsätzen der Erfurter Anger, städtische Parkanlagen und Veranstaltungen in den Einsätzen passiert beziehungsweise sind zukünftig geplant?

Der Sachverhalt der oben genannten Anfrage betrifft eine Angelegenheit, welche nach § 29 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 ThürKO mir zur selbständigen Erledigung übertragen wurde. Solche Angelegenheiten erledige ich in eigener Zuständigkeit.

Wie dem § 22 Abs. 3 ThürKO zu entnehmen ist, beschränkt sich die Überwachungsbefugnis des Stadtrats auf die Ausführung seiner Beschlüsse. Der Stadtrat hat keine Überwachungsbefugnisse hinsichtlich der durch § 29 ThürKO dem Oberbürgermeister zur Erledigung in eigener Zuständigkeit zugewiesenen laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises oder Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises.

Aus diesem Grund bestehen keine Informationsrechte für Stadtratsmitglieder in diesem speziellen Aufgabenbereich. Ich möchte Sie daher bitten, bei zukünftigen Anfragen diesen Umstand zu berücksichtigen.

Ungeachtet dessen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, auch wenn ich dazu rechtlich nicht verpflichtet bin:

Die Erfurter Nachteulen werden gemäß dem „Konzept zur Beruhigung der Erfurter Parkanlagen und Förderung gegenseitiger Rücksichtnahme“ eingesetzt. Im Rahmen dessen werden verschiedene Einsatzbereiche bestreift und pro Tag und Team ein Einsatzprotokoll erstellt. Aus diesem wird ersichtlich welches Team, zu welcher Uhrzeit, an welchem Ort war und welche Vorfälle es gab bzw. welche Maßnahmen getroffen wurden. In diesem Zusammenhang erfassen die Teams positives wie negatives Feedback zu ihrer Arbeit. Fast ausschließlich erzeugen die Nachteulen dabei eine positive Resonanz und wecken die Neugier bzw. das Interesse der angesprochenen Personen bzw. Gruppen.

Der Einsatz der Nachteulen verfolgt grundsätzlich zwei Zielrichtungen: erstens zu einer Beruhigung der Erfurter Parkanlagen beizutragen und zweitens das Safe-Space-Konzept sicherzustellen. Daher werden die Teams von Mai – Oktober wöchentlich freitags und samstags in den Parkanlagen, sowie auf den städtischen Großveranstaltungen (Karneval, Altstadtfrühling, Krämerbrückenfest, Weinfest, Oktoberfest, Weihnachtsmarkt) an ausgewählten Tagen eingesetzt.

3. Sind die Auswahlkriterien und Bewerbungsverfahren für die Einstellung der „Nachteulen“ dokumentiert, wie viele Mitarbeiter stehen derzeit fest oder flexibel zur Verfügung, und wie wird die Nachweisführung der Einsätze sowie die Zusammenarbeit mit der Polizei hinsichtlich Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit), Art und Häufigkeit der Verbindungsaufnahme geregelt und einsehbar gemacht?

Die Vergabe für die Erfurter Nachteulen erfolgte erstmals von September bis Dezember 2024. Im Vergabeverfahren setzte sich die Firma Feuer & Flamme durch. Die Auswahlkriterien und das Bewerbungsverfahren liegen ausschließlich in Hoheit des Dienstleisters.

Das Vergabeverfahren für 2025 wurde am 27.11.2024 veröffentlicht und ist noch nicht abgeschlossen.

Wie die Nachweisführung der Einsätze erfolgt, wurde bereits unter Punkt 2 erläutert. Eine Protokollierung der Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgt ab dem Kalenderjahr 2025 und wird im Rahmen der Evaluation des Pilotprojekts im dritten Quartal 2025 dokumentiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

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