2412/24 LAP Erfurt in Trägerschaft – Freies Radio Erfurt e.V., Förderung von Projekten

Drucksache 2412/24; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; LAP Erfurt in Trägerschaft – Freies Radio Erfurt e.V., Förderung von Projekten; öffentlich

Sehr geehrter Herr Schlösser,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie erfolgt die Auswahl und Genehmigung der jährlich geförderten 60 Projekte im Rahmen des LAP durch die Stadt Erfurt konkret, und welche Transparenzmechanismen sind hierbei konkret implementiert (Skizzierung vom Genehmigungsprozess)?

Eingangs weise ich darauf hin, dass im Imagefilm kein Bezug auf Ausschüsse des Erfurter Stadtrates genommen wird.

Zunächst werden durch die Haushaltsentscheidungen des Erfurter Stadtrates die Voraussetzungen gesetzt, dass die Landeshauptstadt Erfurt die Fördermöglichkeiten des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und des Landesprogramms „Denk bunt!“ nutzen kann.

Mit dem Bescheid des Fördermittelgebers i. V. m. den Fördergrundsätzen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden die Rahmenbedingungen für die Projektförderungen gesetzt. Auf dieser Basis definiert der Begleitausschuss als Gremium die jährliche Projektausschreibung, die anschließend veröffentlicht wird. Aus den eingehenden Anträgen entscheidet wiederum der Begleitausschuss, welche Einzelmaßnahmen der Zielerreichung dienen und spricht jeweils eine Förderempfehlung aus. Diese wird durch die interne Koordinierungsstelle (Stadtverwaltung – Dezernat 05) förderrechtlich umgesetzt.

2. Wie wird die Wirksamkeit der durch den LAP geförderten Projekte gemessen, und gibt es eine regelmäßige Evaluierung, insbesondere im Hinblick auf die Zielsetzung der Bekämpfung von Rechtsextremismus?

Im jährlichen Verwendungsnachweis sind die Projektträger verpflichtet, ihre im Antrag genannten Ziele zu evaluieren und darzustellen, wie die Ziele erreicht wurden. Dazu werden in der Regel Zielformulierungen genutzt, welche dem Kriterienraster S.M.A.R.T. entlehnt sind (spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert).

Diese Ergebnisse fließen in den Sachbericht beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ein, wo alle Einzelprojekte dargestellt werden und auch die gesamtstrategische Zielerreichung evaluiert wird. Zusätzlich erfolgt im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und im Landesprogramm „Denk bunt!“ eine externe wissenschaftliche Evaluation, an der die Stadt Erfurt aufgrund der Fördergrundsätze teilzunehmen hat.

3. Unter welchen Haushaltsstellen wurden die Projektkosten konkret geführt, welche Transparenzmechanismen zu den angefallenen Kosten liegen hier vor und wie verteilten sich die Förderungsanteile zwischen der Stadt Erfurt, dem Land Thüringen sowie Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den letzten drei Jahren?

Die Fördermittel des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden über die Haushaltsstelle 00100.17000 geführt. Die Mittel aus dem Landesprogramm „Denk bunt!“ über die Haushaltsstelle 00100.17100. Die Eigenmittel der Landeshauptstadt Erfurt werden als Defizit im Haushaltsplan ausgewiesen.

Ausgaben an Projekte werden über die Haushaltsstelle 00100.71800 gegenfinanziert.

Entsprechend der Fördervoraussetzungen des Bundesprogramms erfolgt eine jährliche transparente und detaillierte Fördermitteldokumentation im Portal des Bundesprogramms und eine Prüfung durch den Bund, den Freistaat sowie das Rechnungsprüfungsamt der Stadtverwaltung.

Die Fördermittel verteilten sich wie folgt:

JahrBundesprogramm „Demokratie leben!“Landesprogramm „Denk bunt!“Eigenmittel der Stadt Erfurt
202271,23 %21,42 %7,30 %
202375,00 %17,86 %7,14 %
202475,00 %17,86 %7,14 %

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

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