2363/24 Vereinsmitgliedschaften der Stadt

Drucksache 2363/24; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Vereinsmitgliedschaften der Stadt; öffentlich

Sehr geehrter Herr Mühlmann, sehr geehrter Herr Schlösser,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. In welchen einzelnen Vereinen oder gesellschaftlichen Institutionen ist die Stadt Erfurt Mitglied, welcher jeweilige Vereinsbeitrag wird gegebenenfalls gezahlt und welche Kosten entstehen der Stadt jährlich durch diese Mitgliedschaften? Bitte listen Sie diese vollständig auf.

Die Landeshauptstadt Erfurt ist in folgenden Vereinen bzw. gesellschaftlichen Institutionen Mitglied:

Name der Organisation (Verband / Verein / Institut etc.)Betrag
Städtenetzwerk Kriminalprävention bundesdeutscher Großstädte0,00 Euro
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.924,37 Euro
Thüringer Bündnis für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol0,00 Euro
Netzwerk Gesunde Arbeit in Thüringen0,00 Euro
Verband deutscher Städtestatistiker0,00 Euro
Verbund kommunales statistisches Informationssystem0,00 Euro
GEFMA Branchenverband des Facilitymanagement350,00 Euro
VKIG Verband kommunaler Immobilien- und Gebäudewirtschaftsunternehmen e. V.1.710,00 Euro
Architektenkammer Thüringen3.951,00 Euro
Ingenieurkammer Thüringen525,00 Euro
Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt e. V.1.480,00 Euro
Zukunftsfähiges Thüringen e.V.0,00 Euro
SolarInput e. V.250,00 Euro
Fachbeirat der Umweltakademie Thüringen0,00 Euro
Fachverband der Standesbeamten220,00 Euro
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)120,00 Euro
Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)0,00 Euro
Thüringer Feuerwehrverband e. V. (ThFV)0,00 Euro
Fachverband Leitstellen e. V.65,00 Euro
Stadtfeuerwehrverband Erfurt e. V.0,00 Euro
Verband deutscher Musikschulen e. V.17.207,48 Euro
DJH Hauptverband e. V.16,00 Euro
Thüringer Volkshochschulverband e. V.19.347,21 Euro
Deutscher Bibliotheksverband, Landesgruppe Thüringen e. V.2.535,39 Euro
Fachkonferenz der Bibliotheksfachstellen Deutschlands0,00 Euro
Deutscher Bibliotheksverband e. V.244,06 Euro
Thüringer Literaturrat30,00 Euro
Friedrich-Bödecker-Kreis50,00 Euro
Thüringer Bachwochen e. V. (Beitrag für 2023)200,00 Euro
Museumsverband Thüringen e. V.322,50 Euro
Deutscher Museumsbund e. V.320,00 Euro
Thüringische Vereinigung für Volkskunde e. V.25,00 Euro
Deutsche Gesellschaft für empirische Kulturwissenschaft e. V.82,00 Euro
Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes e. V.38,52 Euro
Bundesverband Museumspädagogik e. V.120,00 Euro
Netzwerk für Integration0,00 Euro
Forum Stadt – Netzwerk historischer Städte e. V.1.550,00 Euro
KAG Erfurter Seen
Impulsregion Erfurt, Jena, Weimar, Weimarer Land e. V.55.734,00 Euro
RAG SÖM-EF
RAG WE-L/MT
RAG GTH-IK-EF
Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement e. V. (DVW)
FGSV e.V. Forschungsgesellschaft Straßenverkehr e. V.282,00 Euro
FG VSVI Fördergemeinschaft-Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure Thüringen e. V.750,00 Euro
GALK e. V.0,00 Euro
Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands e. V. (Betrag für 2023)213,70 Euro
Handwerkskammer485,00 Euro
FIZ e. V.180,00 Euro
Citymanagement e. V.0,00 Euro
Deutscher Städtetag93.898,00 Euro
Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen2.000,00 Euro
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)11.178,39 Euro
Freundes- und Förderkreis der Haifa Foundation500,00 Euro
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF Bund und Land) und Arbeitskreis25,00 Euro
Gemeinsames TierseuchenzentrumKosten fallen nur im Krisenfall an
Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Kommunen Thüringen“ (AGfK-TH)4.500,00 Euro
Verein für Kommunalwissenschaften e. V.20.422,06 Euro
Fachverband der Kommunalkassenverwalter e. V.80,00 Euro
Gemeinde- und Städtebund Thüringen e. V.127.241,71 Euro
Bund Deutscher Schiedsmänner u. Schiedsfrauen e. V.1.610,00 Euro
Förderverein Humanistenstätte Engelsburg e. V.150,00 Euro
Universitätsgesellschaft Erfurt e. V.100,00 Euro
Kommunaler Arbeitgeberverband Thüringen e. V.26.000,00 Euro
Gesamtbeitrag397.033,39 Euro

2. Aus welchen Gründen ist die Stadt Erfurt den jeweiligen Vereinen oder Institutionen beigetreten und welchen konkreten Nutzen zieht sie aus diesen Mitgliedschaften?

Eine pauschale Aussage zu den Gründen des Beitritts und zum Nutzen von Mitgliedschaften ist nicht möglich. Im Übrigen wird auf § 23 Abs. 3 lit. c) der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse verwiesen, wonach sich der Stadtrat die Entscheidung über Mitgliedschaften vorbehalten hat. Insofern ist regelmäßig eine Stadtratsentscheidung der Mitgliedschaft vorausgegangen.

3. Für welche Vereine oder gesellschaftlichen Institutionen hat die Stadt Erfurt seit 2015 öffentlichkeitswirksam ihre Unterstützung erklärt, beispielsweise durch Unterschriftsleistungen und in welchem Zusammenhang erfolgten diese Unterstützungen?

Über ggf. abgegebene öffentlichkeitswirksame Erklärungen zur Unterstützung von Vereinen und gesellschaftlichen Institutionen werden in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Erfurt keine Statistiken geführt. Insofern kann hierzu keine Beantwortung erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

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