Drucksache 1551/24; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Zustand der Erfurter Schwimmhallen; öffentlich
Sehr geehrte Frau Rottstedt,
unter Einbindung der SWE Bäder GmbH beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
1. Welche Mängel konnten in der Roland-Matthes-Schwimmhalle sowie in der Schwimmhalle Johannesplatz festgestellt werden und wie schätzt die Stadt den jeweiligen Zustand insgesamt ein?
In beiden Schwimmhallen werden jährliche normale Verschleißerscheinungen festgestellt. Dies gilt für den Baukörper, die inneren baulichen Anlagen und die technischen Anlagen. Die Gebäude und technischen Anlagen werden regelmäßig gewartet. In der Wirtschaftsplanung werden kontinuierlich Maßnahmen für Instandhaltung bzw. Mittel für Investitionen berücksichtigt.
2. Welche Mängel konnten bereits im Rahmen der Wartungsarbeiten beseitigt werden und welche Kosten sind jeweils angefallen?
Die Mängel bezogen sich auf bauliche und technische Anlagen, wie Heizung/Sanitär, Lüftung, Schwimm- und Badewasseraufbereitungsanlagen, Elektroanlagen und Gebäude, bedingt durch das Alter der Anlagen und den intensiven Gebrauch. Die letzte Generalsanierung der Roland Matthes Schwimmhalle liegt 25 Jahre und der Schwimmhalle Johannesplatz 22 Jahre zurück.
Insgesamt wurden im letzten Jahr Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von ca. 280.000 EUR für beide Schwimmhallen umgesetzt.
Beide Anlagen sind betriebsfähig.
3. Welche konkreten Maßnahmen und Kosten in welche Höhe sind langfristig notwendig, um einen mangelfreien Zustand in beiden Schwimmhallen herzustellen und finden diesbezüglich bereits Planungen statt?
Für die Wartungsmaßnahmen sind in den kommenden Jahren ca. 320.000 EUR p. a. geplant. Hauptinvestition in 2025 ist die energetische Sanierung der Dachanlage der Roland Matthes Schwimmhalle. Die Errichtung von PV-Anlagen für die Roland Matthes Schwimmhalle, für die Schwimmhalle Johannesplatz und das Nordbad sind vorgesehen. Zudem sind sukzessive Ersatzinvestitionen für die großen Lüftungsanlagen einschließlich der Steueranlagen geplant. Ersatzinvestitionen für Elektro- und Sanitäranlagen sind ebenso in der mittelfristigen Investitionsplanung enthalten.
Für die Schwimmhallen ist ein Masterplan zur energetischen Sanierung erforderlich. Planungsmittel für die Identifizierung der Maßnahmen sind im Investitionsplan 2025 enthalten. Die daraus abgeleiteten Sanierungsmaßnahmen können erst nach Vorlage einer solchen Planung ermittelt und finanziell untersetzt werden.
Die Gesellschaft schätzt ein, dass über die o. g. Maßnahmen im Weiteren die Erneuerung des Umkleide- und Schranksystems sowie des Kassensystems erfolgen muss. Die Planung und Kostenschätzung sind aufgrund der angespannten Personalressourcen der Gesellschaft noch nicht erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn