1503/24 Umbauarbeiten im ehemaligen TA-Druckhaus

Drucksache 1503/24; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Umbauarbeiten im ehemaligen TA-Druckhaus; öffentlich

Sehr geehrte Frau Rottstedt,

der Sachverhalt Ihrer Anfrage betrifft eine Angelegenheit nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 ThürBO, die dem übertragenen Wirkungskreis angehört. Nach § 29 Absatz 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 der Thüringer Kommunalordnung erledige ich solche Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit.

Wie dem § 22 Abs. 3 ThürKO zu entnehmen ist, beschränkt sich die Überwachungsbefugnis des Stadtrats auf die Ausführung seiner Beschlüsse. Der Stadtrat hat keine Überwachungsbefugnisse hinsichtlich der durch § 29 ThürKO dem Oberbürgermeister zur Erledigung in eigener Zuständigkeit zugewiesenen laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises oder Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises.

Aus diesem Grund bestehen keine Informationsrechte für Stadtratsmitglieder in diesem speziellen Aufgabenbereich. Ich möchte Sie daher bitten, bei zukünftigen Anfragen diesen Umstand zu berücksichtigen.

Ungeachtet dessen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, auch wenn ich dazu rechtlich nicht verpflichtet bin:

1. Bis wann und aufgrund welcher Grundlage finden dort Umbauarbeiten statt?

Die Liegenschaft wird zurzeit geräumt und für die Übergabe an einen potenziellen Käufer vorbereitet. Der Stadt liegen keine Bauanträge für Umbauarbeiten oder Umnutzungen im ehemaligen Druckzentrum Gottstedter Landstraße 6 in 99092 Erfurt-Bindersleben vor. Es liegt die Anzeige einer einmaligen Veranstaltung vor. Genehmigungsfreie Baumaßnahmen könnten in diesem Kontext erfolgen.

2. Wofür und durch wen wird der ehemalige Druckstandort nach dem Umbau genutzt?

Die Verkaufsverhandlungen mit verschiedenen Interessenten sind nach unserer Kenntnis noch im Gange. Die Stadt unterstützt zurzeit auf der Suche nach einem Mieter eine Zwischennutzung.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

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