Drucksache 1374/24; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Fortschreibung zum „Programm zur Erhaltung und Ausbau von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen ab 2017“; öffentlich
Sehr geehrte Frau Rottstedt,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Ist der Verwaltung bekannt, ob es schon mehrere solcher Vorfälle in der Kita 59 „Springmäuse“ und anderen Kindergärten gegeben hat, wenn ja, welche Einrichtungen sind noch betroffen?
Im Objekt Fr.- Ebert-Str. 52 befindet sich gleichfalls die Kita 88 „Sonnenstrahl“. In dieser Kita kam es auch zu Eintritt von Regenwasser. Derzeitig befindet sich der Dachbereich des Gesamtobjektes in der Sanierung.
Weitere Vorkommnisse sind derzeit nicht bekannt.
2. Für wann ist die Sanierung der Kita 59 „Springmäuse“ geplant?
Für Kita 59/88 werden Möglichkeiten einer Zwischenlösung zur Sicherung der Betriebsfähigkeit bis zur Sanierung geprüft, die möglicherweise auch mit erheblichen finanziellen, personellen und baulichen Aufwendungen verbunden sind.
Die Sanierung war angedacht, ist aber am fehlenden Ausweichobjekt gescheitert. Vorgesehen war damals die „Alte Parteischule“, was nicht zustande gekommen ist. An dieser Situation hat sich nichts geändert.
In Erfurt-Süd steht nach wie vor kein geeignetes Ausweichobjekt zur Verfügung. Die knappen personellen Ressourcen wurden und werden eingesetzt, um Kitas ohne notwendige Ausweichobjekte zu bauen (Kita 87, Kita 77) bzw. zu planen (Kita 70). In Erfurt –Nord ist das Ausweichobjekt durch die in Sanierung befindliche Kita 54 belegt.
Für die Kita 59 „Springmäuse“ ist ein Ersatzneubau im Rahmen der Bebauung „Lingelfläche“ vorgesehen. Als Bauherr fungiert die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt . Derzeitig ist die Aufgabenstellung für die Auslobung des Architektenwettbewerbs in Bearbeitung. Der Baubeginn ist nach Kenntnisstand des Jugendamtes für das Jahr 2025 vorgesehen.
3. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Kindergarten-Sanierungsprogramms bzw. wann erfolgt die Vorlage der Fortschreibung und was ist der Grund der verzögerten Vorlage?
Das o.g. Sanierungsprogramm befindet sich derzeit in Bearbeitung. Hierfür wurde in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gebäudemanagement und dem Jugendamt eine Matrix zur Abbildung der baulichen Bedarfe entwickelt. Darauffolgend ist eine entsprechende Priorisierung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Kindertageseinrichtungen vorzunehmen.
Dieses Verfahren erfordert einen entsprechenden Zeit- und Abstimmungsaufwand zwischen den zuständigen Ämtern sowie mit den Trägern der Einrichtungen. Die endgültige Erstellung des Programms als Vorlage im Jugendhilfeausschuss ist derzeit aus den o.g. Abstimmungsgründen nicht einschätzbar.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn