0528/23 Ausschilderung zur Sperrung der Ortsdurchfahrt Büßleben

Drucksache 0528/23; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Ausschilderung zur Sperrung der Ortsdurchfahrt Büßleben; öffentlich

Sehr geehrter Herr Mühlmann,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Weshalb ist in Urbich und auf der Bundesstraße 7 noch immer eine aktuell nicht vorhandene Sperrung der Durchfahrt des Ortsteils Büßleben ausgeschildert?

2. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Ortsdurchfahrt Büßleben noch immer gesperrt?

3. Welche weiteren Baumaßnahmen sind für welchen Zeitraum auf der Linderbacher Straße im Ortsteil Büßleben geplant, die eine derartige Sperrung der Ortsdurchfahrt weiterhin rechtfertigen?

Die Verkehrsfreigabe der Fahrbahn und der Haltestellen Linderbacher Straße/Eiche in Büßleben für die Busdurchfahrt erfolgte am 16.12.2022. Ab diesem Zeitpunkt war die Durchfahrt natürlich auch für alle Anliegende und Ortsunkundige möglich. Verunsicherungen von Anliegenden zur Erreichbarkeit sind der Stadtverwaltung diesbezüglich nicht bekannt. Die Pflasterungen der Nebenflächen (Gehbahnen, Haltestellen, Platz Eiche, Anschlussbereiche) im 1. Bauabschnitt konnten witterungsbedingt und aufgrund von Lieferschwierigkeiten für die neue Wartehalle nicht fertiggestellt werden. Die Nutzbarkeit/Begehbarkeit wurde jedoch durch Provisorien gesichert. Innerhalb des Tiefbau- und Verkehrsamtes wurde daher gemeinsam mit der EVAG abgestimmt, dass nur die innerörtliche Sperrung aufgehoben wird und die großräumige Umleitung erst nach Fertigstellung der o. g. Restleistungen des 1. Bauabschnittes rückgebaut wird.

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein

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