Drucksache 0976/21; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Förderung des Vereins „Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. Bezirksgruppe Erfurt“; öffentlich
Sehr geehrter Herr Schlösser,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Hat der Verein die 2020 bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 680,- € zweckgemäß verwenden können und wenn ja, wofür wurden die Mittel verwendet und wenn nein, hat der Verein die Mittel für das Jahr 2020 vollständig zurückgezahlt?
In Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung (vgl. Drucksache 0001/20) wurden am 10.06.2020 dem Verein Fördermittel in Höhe von 680,00 EUR bewilligt. Die Mittel wurden am 09.09.2020 abgerufen. Der zugehörige Verwendungsnachweis für das Jahr 2020 wurde fristgerecht eingereicht und befindet sich derzeit in Prüfung.
2. Werden dem Verein für das Jahr 2021 erneut Fördermittel zur Verfügung gestellt, wenn ja, in welcher Höhe und für welchen konkreten Verwendungszweck?
Die Förderung von Vereinen und Verbänden, entsprechend der Förderrichtlinie Soziales, unterliegt der vorläufigen Haushaltsführung, so dass entsprechenden Anträge aktuell ruhen und erst nach Haushaltsbestätigung dem Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung zur Beschlussfassung vorlegt werden können. Aus diesem Grund wurden im Jahr 2021 noch keine Fördermittel ausgereicht.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein