Drucksache 0887/21; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Brücken im Erfurter Stadtgebiet; öffentlich
Sehr geehrter Herr Aust,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Welche Brücken im Erfurter Stadtgebiet stehen im Eigentum des Bundes, des Landes, der Deutschen Bahn und der Stadt Erfurt?
Der überwiegende Teil der Brücken im Erfurter Stadtgebiet befindet sich im Eigentum und in der Unterhaltung der Stadt Erfurt. Sicherlich werden sich in der Regel bspw. im Eigentum der Deutschen Bahn AG (DB AG) die Brücken befinden, welche zur Überführung der Gleisanlagen der DB AG genutzt werden. Meiner Straßenbauverwaltung stehen jedoch zur Aufbereitung einer detaillierten Beantwortung Ihrer Fragestellung keine personellen Ressourcen zur Verfügung.
Zudem kann ich aus dem Inhalt Ihrer Fragestellung keinen Zusammenhang für Ihre Arbeit im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt herleiten. Sollten von Ihnen bezüglich bestimmter Brücken/Einzelfälle Fragen bestehen, ist hierzu sicherlich eine konkrete Information möglich.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich meine Straßenbauverwaltung nicht mit der aufwendigen Erhebung dieser Daten beauftragen werde.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein