Drucksache 1994/20; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Sicherheitsstrategie im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung; öffentlich
Sehr geehrter Herr Aust,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Sicherheitsstrategie wird bei der Digitalisierung verfolgt, um insbesondere die kritische Infrastruktur gegen Hackerangriffe zu schützen?
Die Stadtverwaltung Erfurt zählt laut KRITIS-Gesetz nicht zur kritischen Infrastruktur. Die Sicherheitsstrategie ist im IT-Sicherheitskonzept der Stadtverwaltung Erfurt abgebildet und folgt dem Vorgaben des BSI.
2. Welche Experten bzw. Sicherheitsunternehmen begleiten die Digitalisierung bzw. werden zur Beratung hinzugezogen, um sich gegen Hackerangriffe zu schützen?
Externe Experten wurden und werden weiterhin projektspezifisch in Rahmen von Ausschreibungen hinzugezogen.
3. Wie hoch sind die spezifischen Ausgaben der Stadt, um sich gegen Hackerangriffe und somit beispielsweise gegen Datendiebstahl zu schützen?
Der vom Stadtrat beschlossene Haushaltsplan sieht keine spezifischen Bezifferungen von Ausgaben im Kontext IT-Security vor. Differenzierte Aussagen sind hier dementsprechend nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein