Drucksache 1751/20; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO, Warntag 2020, öffentlich
Sehr geehrter Herr Mühlmann, sehr geehrter Herr Schlösser,
Ihre Anfrage zum Thema möchte ich wie folgt beantworten:
1. Welche Bilanz ist im Zuge einer detaillierten Auswertung des Warntages 2020 für die Landeshauptstadt Erfurt zu ziehen, insbesondere welche konkreten Sirenen haben versagt und an welchen Stellen sind zur umfassenden Wahrnehmung durch die Erfurter Bürger weitere Sirenen zu installieren?
Ziel des Warntages war und ist es, Bürgerinnen und Bürger für das Thema Warnung zu sensibilisieren. Der Warntag soll Warnprozesse transparenter machen und die verfügbaren Warnmittel ins Bewusstsein rücken. In Erfurt wurden zum Warntag zwei mobile Sirenen an den Standorten der Berufsfeuerwehr und acht Sirenen in den Ortsteilen Büßleben, Kerspleben, Töttleben, Rohda, Niedernissa, Linderbach, Azmannsdorf sowie Urbich ausgelöst. Nach ersten Rückmeldungen haben die ausgelösten zehn Sirenen funktioniert. Die vom Bund ausgelöste Testmeldung in der Warn-App Nina kam zeitverzögert an. Eine daraufhin lokal ausgelöste Meldung für den Bereich Erfurt war erfolgreich. Weitere Auswertungen sind für das Jahr 2020 nicht geplant.
Zur umfassenden Warnung sind im Erfurter Stadtgebiet nach einer Analyse aus dem Jahr 2018 ca. 50 Sirenen erforderlich. Eine detaillierte Standortplanung mit entsprechendem Beschallungsgutachten kann zu einer größeren Anzahl von Sirenen führen. Nach derzeitiger Planung sollen zuerst hochwassergefährdete Bereiche und Standorte von Störfallobjekten mit neuen Sirenenanlagen ertüchtigt werden. Anschließend folgen die Hauptverkehrsachsen und das übrige Stadtgebiet. Derzeit sind 2 Neuerrichtungen von Sirenen pro Jahr geplant.
2. Welche (Finanz- und Zeit-)Pläne zur Ertüchtigung der 15 Sirenenanlagen im Stadtgebiet, die nicht in der Lage sind, den vom modularen Warnsystem MoWaS verwendeten Warnton wiederzugeben, bestehen derzeit?
Die 13 Sirenenanlagen ohne den Warnton zur Warnung vor einer Gefahr sind verschiedene Typen von Motorsirenen mit unterschiedlichem Alter. Grundsätzlich ist ein Austausch dieser Sirenen gegen neue elektronische Sirenenanlagen vorgesehen und entsprechend der o. g. Analyse wird meist eine Umsetzung an einen anderen Standort für eine ausreichende Beschallung notwendig.
Eine Überprüfung der technischen Möglichkeiten zur Nachrüstung mit einer entsprechenden Steuerung läuft derzeit, ein Finanzplan liegt dafür noch nicht vor.
3. Welche Gesamtkosten fallen für die Ertüchtigung der 15 Sirenenanlagen im Stadtgebiet, die nicht in der Lage sind den vom modularen Warnsystem MoWaS verwendeten Warnton wiederzugeben, an und welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung oder können bereitgestellt werden?
Für die Nachrüstung einer entsprechenden Steuerung können die Gesamtkosten für die 13 Motorsirenen nicht benannt werden. Eine entsprechende Überprüfung läuft. In den letzten Jahren wurden die Sirenenstandorte mit Motorsirenen Rhoda, Büßleben, Kerspleben und Töttleben bereits mit einer entsprechenden Steuerung für den Warnton zur Warnung vor einer Gefahr nachgerüstet. Die Kosten der Umrüstung beliefen sich auf 3.100 Euro.
Für den Neubau von Sirenenanlagen sind in den folgenden Haushaltsjahren im Jahr 2021 je Sirene 25.000 Euro und in den Folgejahren je Sirene 30.000 Euro geplant. Bis zum Jahr 2025 entstehen bei zwei geplanten Neubauten pro Jahr insgesamt 290.000 Euro Gesamtkosten (davon 225.000 Euro Eigenmittel und 65.000 Euro Förderung vom Land).
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein