Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit dem vierten Quartal 2020 erfragt das Umwelt- und Naturschutzamt die auf jedem Grundstück im Stadtgebiet vorhandenen Nutzungseinheiten für die Erhebung der Abfallgrundgebühr aufgrund einer neuen Gebührenstruktur ab dem Jahr 2022. Im Februar 2021 erfolgte eine schriftliche Erinnerung mit der Bitte um Teilnahme.
Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Kosten entstehen der Stadt Erfurt für die Erhebung der Nutzungseinheiten und welche Kosten entstehen durch die Erinnerung im Februar 2021?
- Wieso wurde die Erinnerung offenbar erneut an alle Haushalte gesendet und nicht nur an die Haushalte, die im vierten Quartal nicht teilgenommen haben und welche Mehrkosten entstanden durch diesen Umstand?
- Wieso kann die Erhebung der Nutzungseinheiten pro Grundstück für die neue Gebührenstruktur nicht anhand der, der Stadt bereits vorliegenden, Daten erfolgen?
Mit freundlichen Grüßen,
Ringo Mühlmann
Antwort des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Mühlmann,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Kosten entstehen der Stadt Erfurt für die Erhebung der Nutzungseinheiten und welche Kosten entstehen durch die Erinnerung im Februar 2021?
Die Erhebung der Anzahl der privaten Nutzungseinheiten in der Stadt Erfurt aufgrund der geplanten Änderung der Abfallgebührenstruktur und die damit verbundene Änderung des Gebührenmaßstabes bei der Abfallgrundgebühr wurden ausschließlich mit den vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Umwelt- und Naturschutzamtes realisiert. Dahingehend entstanden keine Mehrkosten.
Der Druck der Anschreiben erfolgte hausintern bzw. über die Vervielfältigung, der Versand wurde über die Poststelle abgewickelt. Dies verursachte Kosten von insgesamt ca. 10.500 Euro. Dabei handelt es sich um einmalige Kosten. Die Kosten werden durch die Abfallgebühren refinanziert.
Ein Ziel der Anpassung der Gebührenstruktur im Bereich der Grundgebühr ist u.a., die Kosten der wiederholten Bescheiderstellung im laufenden Jahr bei Änderungen der Personenzahl auf einem Grundstück einzusparen. Auf die Erhebung der Anzahl der privaten Nutzungseinheiten wird im Rahmen der dritten Informationsveranstaltung zur Abfallentsorgung für die Fraktionen des Erfurter Stadtrates am 11.03.2021 näher eingegangen.
2. Wieso wurde die Erinnerung offenbar erneut an alle Haushalte gesendet und nicht nur an die Haushalte, die im vierten Quartal nicht teilgenommen haben und welche Mehrkosten entstanden durch diesen Umstand?
Zuerst möchte ich darauf hinweisen, dass nicht einzelne Haushalte angeschrieben wurden, sondern die Grundstückseigentümer auf deren Grundstücken Abfälle aus privaten Haushaltungen anfallen. Das Erinnerungsschreiben im Februar 2021 wurde nicht an sämtliche Grundstückseigentümer gesandt, sondern nur an die Grundstückseigentümer die nicht auf das erste Schreiben vom 12.11.2020reagiert haben. In einigen Einzel-fällen kann es vorgekommen sein, dass Erinnerungsschreiben versandt wurden, obwohl auf das erste Anschreiben geantwortet wurde. Dabei sind keine Mehrkosten entstanden.
3. Wieso kann die Erhebung der Nutzungseinheiten pro Grundstück für die neue Gebührenstruktur nicht anhand der Stadt bereits vorliegenden Daten erfolgen?
Die der Stadt Erfurt hierzu vorliegenden Daten sind zum einen nicht genau genug und dürfen zum anderen aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht für die Erhebung der Abfallgebühr verwendet werden. Bevor die Anschreiben versandt wurden, wurde die Möglichkeit der Verwendung der vorhandenen Daten rechtlich geprüft. Die Abteilung Statistik und Wahlen im Personal- und Organisationsamt führt eine Statistik über die Anzahl von Wohnungen pro Grundstück. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein konkretes Register, sondern um eine im Rahmen einer Modellbildung entwickelte Gebäudedatei.
Der Stadt Erfurt liegen somit keine Daten vor, wie viele Wohnungen konkret pro Grundstück vorhanden sind. Weiterhin unterliegen nach §§ 17, 18 Thüringer Statistikgesetz sowie nach § 6 der Satzung über die Führung des Gebäudebestandsverzeichnisses“Statistische Gebäudedatei“der Stadt Erfurt diese Daten der Geheimhaltung und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein