0339/21 Zweckentfremdung des Kaisersaals

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Kaisersaal Erfurt ist ein Veranstaltungsort, ausgelegt für Tagungen, Großveranstaltungen, diverse Feste und Betriebsfeiern. Dennoch fand Mitte Februar 2021 im Kaisersaal Erfurt eine Nutzung statt, die keineswegs den oben genannten Zwecken diente.

Das Unternehmen „Das Schwarze Schaf“ nutzte den Kaisersaal, um Ware geschäftsmäßig zu verpacken. Für die Nutzung wurde seitens der Geschäftsführung scheinbar ein für den Zweck außer verhältnisstehender Kostenaufwand betrieben. Der große Saal wurde geheizt und beleuchtet. Der Fahrstuhl war unzählige Male in Betrieb und die Geschäftsführung kümmerte sich offensichtlich auch um die Entsorgung des Mülls.

Die Nutzung des Kaisersaals durch kommunale Gremien wurde seitens der Stadtverwaltung ausgeschlossen, da die Kosten der Nutzung sehr hoch sein.

Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie und wo ist der konkrete Nutzungszweck des Kaisersaals Erfurt und der Betreibergesellschaft definiert, ist die Zurverfügungstellung als Verpackungsort für Produkte privater Unternehmen danach zulässig und wie viele derartige Zurverfügungstellungen waren und sind geplant und wurden oder werden noch durchgeführt?
  2. Welche Kosten sind insgesamt und konkret wofür für die Packaktion des Unternehmens „Das Schwarze Schaf“ und durch andere derartige Zurverfügungstellungen in der Vergangenheit im Kaisersaal Erfurt angefallen?
  3. Welche Höhe betrug das Nutzungsentgelt durch das Unternehmen „Das Schwarze Schaf“ und sollte dieses geringer als die entstandenen Kosten ausfallen, warum und wie wird der Fehlbetrag finanziert und wie gestaltete sich dies in anderen derartigen Fällen?

Mit freundlichen Grüßen,

Sascha Schlösser

Antwort des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Schlösser,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie und wo ist der konkrete Nutzungszweck des Kaisersaals Erfurt und der Betreibergesellschaft definiert, ist die Zurverfügungstellung als Verpackungsort für Produkte privater Unternehmen danach zulässig und wie viele derartige Zurverfügungstellungen waren und sind geplant und wurden oder werden noch durchgeführt?

Die Räumlichkeiten des Pachtobjektes werden von der Pächterin normaler-weise zu Veranstaltungen jeglicher Art vermietet. Der Nutzungszweck ist im Pachtvertrag wie folgt festgeschrieben: „Zweck der Verpachtung ist der Betrieb eines Veranstaltungsortes, einschließlich Gastronomie und Verwaltung. Das Kultur- und Kongresszentrum ist als anspruchsvoller Veranstaltungsort zu betreiben.“

Die Pächterin ist jedoch für die Vermietung selbst zuständig und entscheidet, welche Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt und an welchen Interessenten vermietet wird. Unter der aktuell gegebenen Situation der immer noch anhaltenden Pandemie und Verbot der Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen wurde der Anfrage der Agentur stattgegeben. Mit der Agentur besteht schon seit längerem eine gute Geschäftsverbindung. Weitere Zurverfügungstellungen sind derzeit nicht geplant.

2. Welche Kosten sind insgesamt und konkret wofür für die Packaktion des Unternehmens „Das Schwarze Schaf“ und durch andere derartige Zurverfügungstellungen in der Vergangenheit im Kaisersaal Erfurt angefallen?

Über die Kostenstruktur der „Packaktion“ kann seitens der Verpächterin keine Auskunft gegeben werden, da das rein wirtschaftliche Risiko die Pächterin trägt. Sicherlich ist es auch im Interesse der Pächterin, in der momentanen Situation zumindest kostendeckend die Räumlichkeiten zu vermieten.

3. Welche Höhe betrug das Nutzungsentgelt durch das Unternehmen „Das Schwarze Schaf“ und sollte dieses geringer als die entstandenen Kosten ausfallen, warum und wie wird der Fehlbetrag finanziert und wie gestaltete sich dies in anderen derartigen Fällen?

Der Agentur wurde eine Betriebskostenpauschale in Rechnung gestellt. Die Kalkulation ist interne Angelegenheit der Pächterin und kann von Dritten nicht eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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