2590/25 Einführung eines qualitativen Umsetzungscontrollings in der Projektförderung im Bereich Bildung und Kultur

Drucksache 2590/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Einführung eines qualitativen Umsetzungscontrollings in der Projektförderung im Bereich Bildung und Kultur; öffentlich

Sehr geehrter Herr Mandler, sehr geehrter Herr Erfurth,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche qualitativen oder quantitativen Informationen liegen der Stadtverwaltung derzeit zur tatsächlichen Umsetzung und Wirkung der im Rahmen der Drucksache 0161/25 geförderten Projekte vor und auf welcher Grundlage erfolgt deren Auswertung?

Im Rahmen des Zuwendungsrechts ist von Akteuren, deren (kulturelle/ künstlerische) Projekte mit städtischen Mitteln gefördert wurden, im Nachgang ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser besteht aus einem Sachbericht, der die Projektumsetzung beschreibt und einem zahlenmäßigen Nachweis, der den Mittelverbrauch nachweist. Zusätzlich werden – sofern vorhanden – Belegexemplare von Plakaten/ Flyern, Presseberichte und Fotos vom Projektgeschehen vorgelegt.

Die Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur kommunalen Kulturförderung regelt das Verfahren im Speziellen. So ist festgelegt, dass der Verwendungsnachweis bei Kleinförderungen bis 500,- EUR, spätestens vier Wochen nach Abschluss des Projektes vorzulegen ist, bei Förderungen über 500,- EUR sind es sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes. Für die Masse der in 2025 (auch über die Drucksache 0161/25) geförderten Vorhaben liegt der Verwendungsnachweis daher noch nicht vor.

Zur Prüfung der Verwendungsnachweise werden vorherige Projektbeschreibungen mit den Sachberichten und bewilligte Kosten- und Finanzierungspläne mit den zahlenmäßigen Nachweisen verglichen. Bei festgestellten Unstimmigkeiten, werden ggfs. Erklärungen oder Unterlagen nachgefordert. Sofern zeitliche und personelle Ressourcen vorhanden sind, werden einige Projekte in der Durchführung vor Ort, von Mitarbeitenden der Kulturdirektion besucht und kontrolliert.

2. Welche konkreten Schritte sind seitens der Stadtverwaltung vorgesehen, um in zukünftigen Förderperioden ein standardisiertes Verfahren zur Erfolgskontrolle und Wirkungsmessung einzuführen, das sowohl Selbstauskünfte der Träger als auch externe Einschätzungen einbezieht?

Das angewendete Verfahren der Verwendungsnachweisprüfung ist zuwendungsrechtlich standardisiert und über rechtliche Vorgaben, wie etwa die Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO), die Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur kommunalen Kulturförderung oder die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Förderungen der Stadt Erfurt (ANBestEF) geregelt.

3. Wie wurde die tatsächliche Umsetzung und Zielerreichung der im Rahmen der jährlichen Kulturförderung geförderten Projekte in den letzten vier Jahren (2021 – 2024) geprüft und welche Ergebnisse oder Auffälligkeiten ergaben sich daraus?

Das Prüfverfahren wurde in Frage 1 hinreichend erläutert. In den meisten Fällen erfolgte eine zuwendungsrechtlich einwandfreie Mittelverwendung. Wenn Fördermittel nicht zweckentsprechend eingesetzt oder weniger Mittel benötigt wurden, als per Bewilligungsbescheid genehmigt, dann erfolgte eine entsprechende Rückforderung.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

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