2203/22 Errichtung einer fußläufigen Verbindung zur Ortsmitte in Töttleben

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

um einen sicheren Weg für alle Bewohner Töttlebens zur Bushaltestelle in der Ortsmitte zu ermöglichen, ist die Errichtung eines ordentlichen Fußweges vom neuen und alten Wohngebiet hin zur Ortsmitte unumgänglich.


Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Sicherheit der Fußgänger, die ausschließlich über die Straße Am Anger zur Bushaltestelle in der Ortsmitte gelangen können, ein?
  2. Bis wann plant die Stadtverwaltung einen sicheren und geeigneten Fußweg sowohl vom alten als auch vom neuen Wohngebiet hin zur Ortsmitte, nachdem der Änderungsantrag des Ortsteilbürgermeisters im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2022/23 abgelehnt wurde?
  3. Wie plant die Stadtverwaltung, die Maßnahme zu finanzieren?

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Sicherheit der Fußgänger, die ausschließlich über die Straße Am Anger zur Bushaltestelle in der Ortsmitte gelangen können, ein?


Im Bereich der Straße Am Alten Anger in Töttleben gilt für den KfzVerkehr eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Eine erhöhte Gefährdung für Fußgänger ist vor diesem Hintergrund nicht zu erwarten.


2. Bis wann plant die Stadtverwaltung einen sicheren und geeigneten Fußweg sowohl vom alten als auch vom neuen Wohngebiet hin zur Ortsmitte, nachdem der Änderungsantrag des Ortsteilbürgermeisters im Rahmen der
Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2022/23 abgelehnt wurde?


Die Realisierung einer ordnungsgemäß befestigten und beleuchteten Gehwegverbindung zwischen dem Wohngebiet „Am Holzbiel“ und der Ortsmitte von Töttleben ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über
die Haushaltsstelle 63000.95057 (Gehbahnerneuerung) des Tiefbau und Verkehrsamtes.


3. Wie plant die Stadtverwaltung, die Maßnahme zu finanzieren?


Bereits im Pkt. 2 beantwortet.

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