Drucksache 2161/23; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Vergabe der Toilettencontainer zum Erfurter Weihnachtsmarkt; öffentlich
Sehr geehrter Herr Erfurth,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Auf welchem Weg erfolgte die Vergabe der Toilettencontainer für den Weihnachtsmarkt im Jahr 2022, erfolgte insbesondere eine öffentliche Ausschreibung, wenn nicht, warum?
Unter Beachtung der Grundsätze für eine Vergabe, der Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Sparsamkeit, wurde eine entsprechende Kostenschätzung erstellt und dann unter Berücksichtigung von Synergien und Einsparungspotential mit zeitlich vorher stattgefundenen Veranstaltungen, z. B. dem Tag der Deutschen Einheit 2022 und dem Erfurter Oktoberfest, die Leistung nach Einholung eines entsprechenden Angebotes im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens/Direktvergabe beauftragt.
2. Welche Unternehmen bewarben sich auf die Ausschreibung hin mit welchen Konditionen?
Es wird um eine Auflistung gebeten.
Entsprechend der Antwort 1 erfolgte die Beauftragung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens/Direktvergabe an das Erfurter Unternehmen Schaustellerbetrieb TZVZ GmbH.
Für die 8 Toilettencontainer, einschließlich der Montage und Demontage, dem Anschluss an das Trinkwasser- und Abwassersystem mit dem notwendigen Material und der Leitungsdesinfektion, der Haftungsbefreiung bei Schäden durch Feuer/Einbruch und Diebstahl mit 750,00 EUR Selbstbeteiligung sowie der Frachtkosten für den An- bzw. Abtransport, wurde ein Auftrag mit der Auftragssumme von 4.980,00 EUR netto erteilt.
3. Welche Kriterien wandte die Stadt bei der Auswahl der Anbieter an?
Bei den entsprechenden Ausschreibungen für Leistungen im Rahmen der Durchführung von städtischen Veranstaltungen, insbesondere entsprechend der Unterschwellenvergabeverordnung – UvgO, erfolgt die Anwendung des Zuschlagskriteriums „Preis“.
Die o. g. Beauftragung/Vergabe erfolgte unter Berücksichtigung der Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bausewein