2141/22 Beschwerden aus den Flüchtlingsunterkünften

Drucksache 2141/22; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Beschwerden aus den Flüchtlingsunterkünften; öffentlich

Sehr geehrter Herr Erfurth,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Beschwerden sind bei der Stadtverwaltung aus den Erfurter Flüchtlingsunterkünften jährlich seit 2019 eingegangen und welchen Inhalt hatten diese?

Die angefragten Daten werden nicht dauerhaft erfasst. Feststellbar ist, dass wenige Beschwerden eingehen. Im Sommer vergangenen Jahres gab es Beschwerden hinsichtlich einer Ruhestörung bei einer Unterkunft im Erfurter Südosten. Bewohner der Unterkunft hatten mehrtätig bis in die Nachstunden im Außenbereich gegrillt.

2. In wie vielen Fällen und wie konkret wurde den Flüchtlingen Abhilfe geleistet?

Die Stadtverwaltung wird nach Kenntnis bei jeder Beschwerde aktiv. In allen Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge werden eine Sozialberatung und ein Sicherheitsdienst für die Nacht bereitgestellt. Ein lückenloser Kontakt ist sichergestellt.

3. Wie hoch waren die Kosten für die Beseitigung der Beschwerdegründe aufgeteilt nach Flüchtlingsunterkunft und Jahr seit 2019?

Hierzu findet keine dezidierte Erfassung statt. Entstehen Kosten werden diese über den Haushalt 43610.XXXXX abgerechnet.

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein

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