2094/20 Intelligente Wegbeleuchtung in Erfurt

Intelligente Wegbeleuchtung in Erfurt

Sachverhalt:

In Erfurt gibt es mehrere unbeleuchtete Wege, die unter Umständen jedoch einer Beleuchtung bedürfen. Um bei einer Beleuchtung dieser Wege die Tier- und Pflanzenwelt weiterhin schützen zu können, ist auf dimmbare Wegbeleuchtung mit Bewegungsmeldern zurückzugreifen. Durch eine Wegbeleuchtung mit Bewegungsmeldern kann sichergestellt werden, dass lediglich dann eine Beleuchtung stattfindet, wenn sie tatsächlich durch einen Passanten ausgelöst und benötigt wird. Nachdem der Passant weitergelaufen ist, reduziert sich das Licht entweder auf ein vorher eingestelltes Orientierungslicht oder schaltet sich ganz ab. Die Tier- und Pflanzenwelt wird nicht durch unnötiges Licht gestört und Passanten können dennoch mit erhöhter Sicherheit den Weg entlang gehen.

Beschlussvorschlag

01 Die Stadtverwaltung prüft, an welchen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen eine dimmbare Beleuchtung mit Bewegungsmeldern installiert werden kann. Nach Vorlage des Ergebnisses im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr bis spätestens zum Ende des 1. Quartals 2021 hat die Stadtverwaltung sämtliche zur Umsetzung erforderliche Maßnahmen einzuleiten.

02 Die finanziellen Mittel sind im kommenden Haushalt bereitzustellen. Darüber hinaus sind infrage kommende Fördermittelanträge zu stellen.

Stellungnahme der Stadtverwaltung

01 Die Stadtverwaltung prüft, an welchen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen eine dimmbare Beleuchtung mit Bewegungsmeldern installiert werden kann. Nach Vorlage des Ergebnisses im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr bis spätestens zum Ende des 1. Quartals 2021 hat die Stadtverwaltung sämtliche zur Umsetzung erforderliche Maßnahmen einzuleiten.

02 Die finanziellen Mittel sind im kommenden Haushalt bereitzustellen. Darüber hinaus sind infrage kommende Fördermittelanträge zu stellen.

Die unbeleuchteten Wegeverbindungen sind bekannt, für die bis dato ein Begehren zur Errichtung einer Straßenbeleuchtung geäußert wurde. Anträge dieser Art erreichen das Tiefbau- und Verkehrsamt über alle Kommunikationswege. Die Anträge werden innerhalb der Verwaltung geprüft und bei Bestätigung des Bedarfes schrittweise umgesetzt. Aktuell wird die Errichtung der Wegebeleuchtung in der Espachpromenade realisiert und die Erneuerung/Erweiterung der Beleuchtung im Stadtpark steht unmittelbar bevor.

Die Beleuchtung des Rad-/Gehweges zwischen Hochstedt und Vieselbach ist parallel zum Ausbau dieser Wegeverbindung in Vorbereitung. In allen Projekten der Straßenbeleuchtung werden generell die neuesten Erkenntnisse zum Stand der Technik, zum Umwelt- und Naturschutz und zur wirtschaftlichen Betriebsführung umgesetzt. Der Einsatz einer Wegebeleuchtung mit Bewegungsmeldern kommt nur dann in Betracht, wenn ein absolut erforderliches Sicherheitsbedürfnis für eine sehr geringe Anzahl an Verkehrsteilnehmern zu erfüllen wäre und dazu keine Alternative existiert. Dafür sind dem Tiefbau- und Verkehrsamt bisher keine Beispiele bekannt.

Die systematische Prüfung des gesamten Hoheitsgebietes der Landeshauptstadt Erfurt zur vollständigen Identifizierung aller unbeleuchteten Wege ist personell nicht leistbar und der Erkenntnisgewinn ist nicht im Sinne des Beschlussvorschlages anwendbar. Grundsätzlich werden überhaupt von der Stadtverwaltung nur die Maßnahmen in die Haushaltsplanung aufgenommen, für die ein Erfordernis zur Herstellung der Verkehrssicherheit besteht.

Diese Erfordernisse sind dem Straßenbaulastträger bekannt. Da der städtische Haushalt nicht nur die Umsetzung von Infrastrukturprojekten abdecken muss, ist die Verwaltung zu einer ausgeglichenen und ausgewogenen Vorlage des Haushaltsplanes verpflichtet. Der Stadtrat trifft die Entscheidungen dazu und setzt Prioritäten. Förderprogramme, die explizit den Inhalt der Beschlussvorlage zum Gegenstand haben, sind dem Tiefbau- und Verkehrsamt nicht bekannt. Im Zusammenhang mit dem Ausbau, der Erweiterung oder der Erneuerung von Straßen ist auch die Straßenbeleuchtung förderfähig.

In den Richtlinien des Freistaates Thüringen zur Förderung kommunaler Infrastruktur ist die Zuwendung auf 1.125,00 EUR brutto je Lichtpunkt limitiert. Das Tiefbau- und Verkehrsamt beantragt regelmäßig die Förderung von Infrastrukturprojekten. Aktuell wurde der Landeshauptstadt Erfurt vom Freistaat Thüringen für das Jahr 2021 eine Zuwendung für ein Bauvorhaben in Höhe von 17.600,00 EUR bestätigt, bei Anmeldung mehrerer Vorhaben in Gesamthöhe von 6.552.500,00 EUR. Dies entspricht einer Bestätigung in Höhe von umgerechnet 0,27 Prozent.

Die Erfolgsaussichten für die Förderung der Inhalte der Beschlussvorlage kann vorstehender Berechnung entnommen werden. Insgesamt kann seitens der Verwaltung nicht empfohlen werden, dem Antrag zu folgen.

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