2018/20 Betreiberverträge über Funkanlagen in Erfurt

Drucksache 2018/20; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Betreiberverträge über Funkanlagen in Erfurt; öffentlich

Sehr geehrter Herr Schlösser,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Betreiberverträge über o.g. Funkanlagen hat die Stadt Erfurt als Vermieterin jeweils mit wem geschlossen?

2. Welche Bedingungen, insb. Laufzeit, Mietzins, Mietzahlungsbeginn und Kündigungsbedingungen, wurden jeweils vertraglich vereinbart?

Bei den von Ihnen angefragten Sachverhalten hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen etc. handelt es sich um Aufgaben, die der Oberbürgermeister in eigener Zuständigkeit nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO erledigt. Diese sind von Ihrem Auskunftsanspruch nicht erfasst.

3. Welche Funkanlagen wurden in Erfurt bereits auf die 5G-Technologie mit welcher Frequenz umgestellt und für welche Funkanlagen ist eine solche Umstellung geplant?

Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Behörde. Jeder kann sich an diese Behörde mit seinen Fragen wenden. Unter nachfolgenden Link kann sich jeder über die Standorte und die technischen Parameter informieren. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Ver braucher/ElektromagnetischeFelder/elektromagnetischefelder-node.html

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein

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