1997/20 Folgen eingeschränkter Öffnung des Sozialamtes

Folgen eingeschränkter Öffnung des Sozialamtes

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

derzeit ist der persönliche Zugang zum Sozialamt aufgrund der eingeschränkten Öffnung nur begrenzt möglich.

Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie schätzt die Stadtverwaltung die sozialen Auswirkungen der Schließung bzw. eingeschränkten Öffnung des Sozialamtes auf die auf Unterstützung angewiesenen Bürger und insb. auf deren Kinder im Rahmen der Covid-19-Pandemie ein?
  2. Wie schätzt die Stadtverwaltung eine mögliche besondere Problematik aus dem Zusammenspiel von Hilfebedürftigkeit, eingeschränkter Öffnungszeiten des Sozialamtes und einem beschränkten Zugang zum Internet ein?
  3. Mithilfe welcher Maßnahmen plant die Stadtverwaltung negativen Auswirkungen entgegenzuwirken und Abhilfe zu schaffen?

Mit freundlichen Grüßen,

Corinna Herold, René Aust

Antwort des Oberbürgermeisters

Sehr geehrte Frau Herold, sehr geehrter Herr Aust,

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Vorab sei darauf hingewiesen, dass sich das Amt für Soziales nach Anlaufen der Pandemielage sofort bemüht hat, die Auswirkungen auf Bedürftige so gering wie möglich zu halten.

So hat das Amt innerhalb von drei Tagen wieder Sprechstunden für definierte Notsituationen angeboten. Während des sog. Lockdownswaren keinerlei Vorsprachen im Amt für Soziales möglich. Mithin entfiel der freie Zugang der Besucher des Amtes bei den Sachbearbeitern. Sonst während der Sprechzeiten geregelte Angelegenheiten, wie die Abgabe von Anträgen mit sofortiger Bearbeitung usw. entfielen.Weiterhin war ein Teil der Sachbearbeiterinnen im Homeoffice nur eingeschränkt zu den eigentlichen Tätigkeiten aufgrund datenschutzrechtlicher Einschränkungen heranzuziehen. Eltern, deren Tätigkeit nicht systemrelevant war, mussten die Betreuung ihrer Kinder übernehmen und fehlten im Arbeitsprozess.

Alle Anliegen konnten dem Amt nur postalisch (auch auf elektronischem Weg) übermittelt werden. Trotz vereinfachtem Zugang zu Leistungen (SGB XII) verzögerten Nachfragen, die sonst sofort während der Vorsprachen geklärt werden konnten, den Bearbeitungsprozess.

Zudem war das Amt auf Zuarbeiten externer Dritter angewiesen, die mit den gleichen Problemen zu kämpfen hatten. Nach Vorliegen des bestätigten Hygienekonzeptes und Herstellung der räumlichen und baulichen Voraussetzungen hat das Amt seit 02.06.2020 für terminierte Vorsprachen wieder geöffnet.

Dies alles führt zu einem Stau von Posteingängen, die nun –auch nach der Beendigung der Urlaubszeit –mit Unterstützung des gesamten Amtes abteilungsübergreifend abgearbeitet werden.

1. Wie schätzt die Stadtverwaltung die sozialen Auswirkungen der Schließung bzw. eingeschränkten Öffnung des Sozialamtes auf die auf Unterstützung angewiesenen Bürger und insb. auf deren Kinder im Rahmen der Covid-19-Pandemie ein?

Wie oben ausgeführt war die Erreichbarkeit des Amtes zu jeder Zeit über verschiedene Wege gegeben. Durch verschiedene Umstände kam und kommt es außerdem zu einem erhöhten Auf-kommen an Verwaltungsvorgängen, welches zu Verzögerungen bei der Ab- und Bearbeitung von Anträgen führt.

Insbesondere die erleichterten Bewilligungsmöglichkeiten von Leistungen nach dem SGB XII über das Sozialschutzpaket führten zu mehr Anträgen. Ebenfalls wirkte sich der Verlust von Minijobs sowie Kurzarbeit infolge der Pandemie auf Antragsvorgänge aus.

Zur direkten Betroffenheit von Kindern können keine statistisch nachweisbaren Angaben gemacht werden. Durch die Verzögerungen bei der Bewilligung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ist jedoch von Auswirkungen auch auf Kinder auszugehen.

2. Wie schätzt die Stadtverwaltung eine mögliche besondere Problematik aus dem Zusammenspiel von Hilfebedürftigkeit, eingeschränkter Öffnungszeiten des Sozialamtes und einem beschränkten Zugang zum Internet ein?

Wie oben ausgeführt war das Amt über verschiedene Kanäle zu jeder Zeit zu erreichen. Zur Nutzung der bekannten Nachrichtenwege wurden Antragsformulare digitalisiert.

Da dies auch durch das Amt für Soziales als nicht ausreichend erachtet wurde, sind sowohl im Rathaus als auch im Amt Formulare in Papierform auch außerhalb der Öffnungszeiten zu erhalten. Bei Bedarf wurden und werden diese auf Anfrage auch nach Hause gesendet.

3. Mithilfe welcher Maßnahmen plant die Stadtverwaltung negativen Auswirkungen entgegenzuwirken und Abhilfe zu schaffen?

Das Amt für Soziales ist bemüht Auswirkungen für Betroffene so gering wie möglich zu halten. Aufgrund der landesrechtlichen Vorgaben sowie des Hygienekonzeptes der Stadtverwaltung sind jedoch die bekannten Einschränkungen unumgänglich, um die Wahrscheinlichkeit von pandemiebedingten Auswirkungen auf die Mitarbeiterschaft des Amtes auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Eine mögliche Komplettschließung des Amtes bzw. auch nur eines Teiles hiervon aufgrund von Krankheitsfällen liegt weder im Interesse der Mitarbeiter noch der Bevölkerung.

Sollte sich die pandemische Lage entspannen, wird das Amt für Soziales unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um ausgeweitete bürgerfreundliche Kontaktmöglichkeiten anzubieten.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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