1628/22 Freigabe Ersatzbrücke zur allgemeinen Nutzung am ehemaligen Standort der Brücke „Zur Trolle“ in Büßleben

Der Ersatzneubau ist in der Lage, den allgemeinen Pkw-Fahrzeugverkehr aufzunehmen. Die seitens der Stadtverwaltung am 6. September 2022 abgegebene Begründung, weshalb die Brücke bisher lediglich für den ÖPNV freigegeben ist, überzeugt nicht. Eine Freigabe der Brücke ist möglich und sinnvoll.

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den aus den Mitteln des Tiefbau- und Verkehrsamtes errichteten Ersatzneubau für die allgemeine Nutzung, insbesondere für den allgemeinen Pkw-Verkehr, freizugeben. Die aktuell errichtete Beschilderung wird entsprechend ersetzt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert