Drucksache 1613/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Transparenz zur Terrorabwehr: Anfrage zu Risiken und Schutzmaßnahmen in Erfurt; öffentlich
Sehr geehrter Herr Mandler,
der Sachverhalt der o. g. Drucksache betrifft eine Angelegenheit nach § 42 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG), die dem übertragenen Wirkungskreis angehört. Nach § 29 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 der Thüringer Kommunalordnung erledigt der Oberbürgermeister solche Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit.
Wie dem § 22 Abs. 3 ThürKO zu entnehmen ist, beschränkt sich die Überwachungsbefugnis des Stadtrats auf die Ausführung seiner Beschlüsse. Der Stadtrat hat keine Überwachungsbefugnisse hinsichtlich der durch § 29 ThürKO dem Oberbürgermeister zur Erledigung in eigener Zuständigkeit zugewiesenen laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises oder Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises.
Aus diesem Grund bestehen keine Informationsrechte für Stadtratsmitglieder in diesem speziellen Aufgabenbereich. Ich möchte Sie daher bitten, bei zukünftigen Anfragen diesen Umstand zu berücksichtigen.
Ungeachtet dessen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, auch wenn ich dazu rechtlich nicht verpflichtet bin. Bevor ich auf die Fragen eingehe, möchte ich darauf hinweisen, dass im Artikel der Thüringer Allgemeinen die Bezeichnung „Anti-Terror-Manager“ nicht von Seiten der Stadtverwaltung genannt wurde.
1. Wie viele als „Gefährder“ eingestufte Personen leben zurzeit in Erfurt und seit wann sind diese Personen den zuständigen Sicherheitsbehörden bekannt?
Die Frage liegt nicht in Zuständigkeit der Stadtverwaltung und kann daher nicht beantwortet werden.
2. Ist zurzeit mit einer terroristischen Bedrohung eher von Personen aus dem Inland oder aus dem Ausland zu rechnen und auf welcher rechtlichen Grundlage sowie nach welchen Kriterien erfolgt diese Einschätzung?
Die Frage liegt nicht in Zuständigkeit der Stadtverwaltung und kann daher nicht beantwortet werden.
3. Welche konkreten Auswirkungen und Einschränkungen – z. B. Zugangskontrollen, verstärkte Polizeipräsenz, technische Maßnahmen oder Absagen von Veranstaltungen – sind aus Sicht der Stadtverwaltung erwartbar und wie sollen diese den Erfurtern kommuniziert werden?
Eine pauschale Einschätzung kann nicht erfolgen, da jede Veranstaltung differenziert zu betrachten ist. Wie zuletzt beim Krämerbrückenfest und Töpfermarkt deutlich wurde, bedarf es zukünftig verstärken Maßnahmen wie z. B. beim Zufahrtschutz sowie durch eine erhöhte Präsenz der Ordnungskräfte. Die Kommunikation erfolgt mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern stets transparent, situationsangepasst und mit dem Ziel, Vertrauen zu stärken und das Sicherheitsgefühl nachhaltig zu fördern. Eine pauschale Aussage zur Kommunikation kann daher nicht getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn