Die Gas- und Strompreise sind zuletzt rasant gestiegen. Neben dem Auslaufen des sog. „Tankrabattes“ zum 01.09.2022 kommen mit Einführung der Gasumlage i. H. v. 2,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh) ab Oktober 2022 weitere Energiepreisexplosionen auf die Verbraucher zu. Davon sind neben Unternehmen vor allem die Haushalte unserer Bürger betroffen, die gerade im Osten Deutschlands oftmals nicht über die finanziellen Ressourcen verfügen, um die eingetretenen und noch eintretenden Energiepreiskostenexplosionen ausgleichen zu können. Auch ist die Stadt Erfurt hiervon unmittelbar mit ihren Verwaltungs- und Schulgebäuden, vor allem aber auch als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach § 1 ThürAGSGB II unmittelbar betroffen, da sie nach § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2021 –BBFestV 2021) mit 31,5 v. H. an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) nach § 22 SGB II aus eigenen Haushaltsmitteln aufkommen muss. Dies wird durch den „Rechtskreiswechsel“ von Flüchtlingen, die über die sog. Ukraine-Route nach Deutschland eingereist sind und anteilig der Stadt Erfurt zugewiesen wurden, noch verschärft. Auch werden die Energieengpässe und -preisexplosionen kurz- und mittelfristig Auswirkungen auf die Lebensqualität unserer Bürger und die Produktionsbedingungen der in Erfurt ansässigen Unternehmen haben. Dem muss sich die Stadt auch zur Förderung des Wohls ihrer Einwohner nach § 1 Abs. 2 ThürKO und der in ihrem Stadtgebiet ansässigen Unternehmen stellen. Der Stadt Erfurt obliegt zudem nach § 2 Abs. 2 ThürKO die Gewährleistung der Energieversorgung in ihrem Stadtgebiet als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Eine Alternative, bestehenden Energieengpässen und -preisexplosionen entgegenzuwirken, stellt eine Inbetriebnahme der Gaspipeline Nord Stream 2 dar, die es gegenüber der deutschen Bundesregierung durchzusetzen gilt. Hierzu sind wegen einer entsprechenden Resolution sowohl gegenüber der Landes-, als auch der Bundesregierung der Gemeinde- und Städtebund Thüringen und der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Städtetag als kommunale Spitzenverbände der Stadt Erfurt anzurufen.
Beschlussvorschlag
- Der Oberbürgermeister wird im Rahmen der unmittelbaren Mitgliedschaft der kreisfreien Stadt Erfurt im Gemeinde- und Städtebund Thüringen und ihrer mittelbaren Mitgliedschaft im Deutschen Städte- und Gemeindebund und Deutschen Städtetag beauftragt, sich über diese kommunalen Spitzenverbände bei der Bundes- und Landesregierung gegen die bestehenden Energieengpässe und -preisexplosionen sowie für eine Inbetriebnahme der Gaspipeline Nord Stream 2 auszusprechen, um die Sicherstellung einer ausreichenden und bezahlbaren Energieversorgung im Gebiet der Stadt Erfurt dauerhaft zu gewährleisten.