1539/22 Städtische Hilfen bei der Wohnungssuche

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

angesichts des begrenzt verfügbaren Wohnraums in Erfurt fällt es Mietern, die zu einem
kurzfristigen Umzug gezwungen sind, schwer, zeitnah eine geeignete und bezahlbare Wohnung
zu finden.


Es daher wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie schätzt die Stadtverwaltung aktuell die Verfügbarkeit von Wohnraum im Hinblick auf
    die Flüchtlingsaufnahme ein?
  2. Durch welche konkreten Maßnahmen wird den Erfurtern, insbesondere Senioren, im
    Rahmen der Wohnungssuche Unterstützung angeboten?
  3. Mithilfe welcher weiteren Maßnahmen können Betroffene künftig besser über vorhandene
    Hilfen informiert werden und wann gedenkt die Stadt Erfurt solche Maßnahmen
    umzusetzen?

 

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Wie schätzt die Stadtverwaltung aktuell die Verfügbarkeit von Wohnraum im
Hinblick auf die Flüchtlingsaufnahme ein?


Das Amt für Soziales beobachtet unabhängig von außen einwirkenden Umständen
wie z. B. der derzeitigen Fluchtbewegung aufgrund des Ukrainekrieges fortlaufend
den Erfurter Wohnungsmarkt, um bei Veränderungen entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben zu reagieren.


Ausdruck der Verfügbarkeit von Wohnraum im entsprechenden Marktsegment ist die
Schlüssigkeit des Konzeptes zur Ermittlung der angemessenen Werte der Kosten für
Unterkunft und Heizung nach den SGB II und XII für die Landeshauptstadt Erfurt,
welche gerichtlich überprüft wird. Das erste entsprechende Konzept ist
sozialgerichtlich bestätigt und wird entsprechend fortgeschrieben. Trotz der
nachgewiesenen Verfügbarkeit kann es bei Wohnungssuchen aufgrund von
Ausstattungs und Lagewünschen zu entsprechenden Wartezeiten kommen.



2. Durch welche konkreten Maßnahmen wird den Erfurtern, insbesondere
Senioren, im Rahmen der Wohnungssuche Unterstützung angeboten?


Die Stadtverwaltung Erfurt führt selbst keine Wohnungsvermittlungen durch; kann
aber mit der Nennung von Ansprechpartnern in Wohnungsunternehmen und
genossenschaften behilflich sein. Darüber hinaus werden Dritte, mit denen das Amt
für Soziales Vereinbarungen abgeschlossen hat, dahingehend unterstützend aktiv.


3. Mithilfe welcher weiteren Maßnahmen können Betroffene künftig besser
über vorhandene Hilfen informiert werden und wann gedenkt die Stadt Erfurt
solche Maßnahmen umzusetzen?


Über die Darstellung hinausgehende Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.

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