1452/20 Unterstützung Erfurter Tagesmütter

Unterstützung Erfurter Tagesmütter

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Kleinkindbetreuung durch Tagesmütter und Kindergärten ist in Erfurt als gleichrangig eingestuft. Dennoch sind Tagesmütter in Thüringen, so auch in Erfurt finanziell schlechter gestellt als im Kindergarten angestellte Erzieher. Das führte u.a. dazu, dass im Jahr 2018 die Anzahl der Thüringer Tagesmütter um 17 % gesunken ist. Der Rückgang der Tagesmütter hat sich auch in Erfurt bemerkbar gemacht, weswegen Fragen zu Arbeits- und Ausstattungsbedingungen der Tagesmütter in Erfurt aufkommen.

Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Welche Berechnungsbasis liegt der Vergütung der Tagesmütter pro Kind und Stunde zugrunde und wann plant die Stadt Erfurt eine der Aufgabe der pädagogischen Kindererziehung angemessene Tarifeinordnung, analog zum TVöD, der Tagesmuttervergütung sowie eine Erhöhung der Sachmittelzuwendung?
  2. Welche Maßnahmen plant die Stadt Erfurt, um wieder einen Anstieg der Tagesmütter in Erfurt herbeizuführen und aus welchem Grund erhält keine Erfurter Tagesmutter eine Förderung aus dem Bundesprogramm „ProKindertagespflege“?
  3. Wie setzt die Stadt Erfurt § 31 ThürKitaG tatsächlich um, wonach die 1000€-Infrastrukturpauschale des Landes an die Stadt für jedes Kind unter einem Jahr ebenso im Bereich der Kindertagesbetreuung i.S.d. Tagesmütter zu verwenden ist?

Mit freundlichen Grüßen

René Aust

Antwort des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Aust,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Berechnungsbasis liegt der Vergütung der Tagesmütter pro Kind und Stunde zugrunde und wann plant die Stadt Erfurt eine der Aufgabe der pädagogischen Kindererziehung angemessene Tarifeinordnung, analog zum TVöD, der Tagesmuttervergütung sowie eine Erhöhung der Sachmittelzuwendung?

Die Zahlung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen ist in Thüringen landeseinheitlich im Thüringer Kindergartengesetz § 23 (Thür-KigaG) geregelt. Ergänzende Festlegungen sowie die Darstellung der konkreten Kalkulation erfolgten zuletzt in den Drucksachen 0170/18 und 1704/19. Kindertagespflegepersonen erhalten aktuell eine laufende Geldleistung, die sich an der Anzahl der betreuten Kinder und deren Betreuungsumfang orientiert und aus einer monatlichen Sachkostenpauschale und einem Stundensatz je betreutem Kind und Arbeitstag besteht. Neben der monatlichen Sachkostenpauschale nach § 23 ThürKigaGvon 170,00 EUR für ein Kind mit Ganztagsbetreuung wird seit der letzten Anpassung zum 01.01.2020 je betreutem Kind ein Stundensatz von 3,18 EUR je Arbeitstag gezahlt.

Abhängig von der unterschiedlichen Anzahl der Arbeitstage/Monat schwankt dieser Monatsbetrag somit in 2020 zwischen 543,78 EUR und 658,26 EUR für ein in Vollzeit betreutes Kind.Somit erhälteine Tagespflege-person bei durchschnittlich vier betreuten Kindern in 2020 eine monatliche Geldleistung von durchschnittlich 3.190 EUR zuzüglich anteiliger Kostenan-teile für Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung.

Für Tagepflegepersonen als selbständig Tätige ist der TVöD nicht anwendbar.

Seit dem 01.02.2019 ist für Erfurter Tagespflegepersonen die Förderung investiver Maßnahmen gemäß Förderrichtlinie Kindertagespflege –FRLJHEF-KTP (DS 2256/18) möglich.

2. Welche Maßnahmen plant die Stadt Erfurt, um wieder einen Anstieg der Tagesmütter in Erfurt herbeizuführen und aus welchem Grund erhält keine Erfurter Tagesmutter eine Förderung aus dem Bundesprogramm „ProKindertagespflege“?

Hinsichtlich geplanter Maßnahmen wird auf die aktuelle Fassung der „Bedarfsplanung Tageseinrichtungen für Kinder/Kindertagespflege“ verwiesen.

Das Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“richtet sich nicht an die Kindertagespflegepersonen selbst, sondern an die dafür zuständigen Städte und Landkreise. Gefördert werden im Zeitraum Januar 2019 bis Ende 2021 nur eine begrenzte Anzahl von Projekten.

Aufgrund der in Thüringen geltenden Mindestanforderungen an die Qualifizierung der Tagespflegepersonen und dafür vorhandener Bildungsträger stehen die Projektziele teilweise im Widerspruch zu den landesrechtlichen Regelungen. Des Weiteren konnte aufgrund der begrenzten Projektlaufzeit und der kurzfristigen Bewerbungsfrist Ende 2018 keine Beteiligung erfolgen. Auch fehlt es aus Sicht des Jugendamtes an Nachhaltigkeit der Projektmaßnahmen, da eine Weiterfinanzierung (Personalstellen, Änderung der Bezahlung der Tagespflegepersonen) angesichts der städtischen Haushaltsmittel nicht abgesichert werden konnte.

3. Wie setzt die Stadt Erfurt § 31 ThürKitaG tatsächlich um, wonach die 1000 EUR-Infrastrukturpauschale des Landes an die Stadt für jedes Kind unter einem Jahr ebenso im Bereich der Kindertagesbetreuung i.S.d. Tagesmütter zu verwenden ist?

Erfurter Tagespflegepersonen haben seit 01.02.2019 die Möglichkeit zur Förderung investiver Maßnahmen gemäß Förderrichtlinie Kindertagespflege –FRLJHEF-KTP (Drucksache2256/18).

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert