1405/25 Nutzung der Schwimmbäder durch Vereine und Rolle ehrenamtlicher Schwimmlehrkräfte

Drucksache 1405/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Nutzung der Schwimmbäder durch Vereine und Rolle ehrenamtlicher Schwimmlehrkräfte; öffentlich

Sehr geehrte Frau Rottstedt,

Ihre Anfrage beantworte ich unter Einbindung des Erfurter Sportbetriebs und der SWE Bäder GmbH (SWE B GmbH) wie folgt:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Stadt über die Auslastung von Schwimmkursen vor, die durch Sportvereine in Erfurt angeboten werden?

Die Nachfrage nach Schwimmkursen in Erfurt ist sehr hoch, was zu einer vollständigen Auslastung der vorhandenen Kapazitäten der Schwimmbäder führt.

2. Können die Sportvereine die Schwimmbäder grundsätzlich zu ihren bevorzugten Zeiten nutzen oder bestehen Einschränkungen bei der Vergabe von Wasserzeiten?

Die Vergabe von Wasserzeiten erfolgt in Absprache mit der SWE Bäder GmbH (SWE B GmbH) und deren verfügbaren Zeitfenstern für das Vereinsschwimmen. Zusätzlich erfolgt die Vergabe gemäß der Maßgabe der Satzung über die Benutzung städtischer Sportanlagen (Sportanlagensatzung – SportanlS), hierbei gilt insbesondere § 4 bei der Einordnung der Trainingszeiten in den Belegungsplan nach Wichtung weiterer Kriterien, wie a) dem Vorrang von Schulsport, b) dem Vorrang von Zeiten im Wettkampfbetrieb und olympischer Sportarten, c) der Leistungsstärke/Spielklasse des antragstellenden Benutzers, d) der verhältnismäßigen Gewährleistung von Nutzungen für alle förderungswürdigen Sportorganisationen im Sinne der Sportförderrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt, e) dem Vorrang des Kinder- und Jugendsports in den frühen und späten Nachmittagsstunden, f) dem Vereinssitz, g) dem öffentlichen Interesse.

Schulen und Sportvereine können die Schwimmbäder grundsätzlich nutzen, jedoch bestehen Einschränkungen bei der Vergabe von Wasserzeiten, da die SWE B GmbH auch eine Verpflichtung gegenüber den öffentlichen Besuchern hat. Die SWE B GmbH priorisiert das Schul- und Vereinsschwimmen, dennoch sind die Wasserzeiten begrenzt.

3. Welche Maßnahmen plant die Stadt Erfurt, um das ehrenamtliche Engagement im Bereich der Schwimmausbildung zu unterstützen, insbesondere mit Blick auf den Zugang zu Wasserzeiten, die Anerkennung des Engagements oder mögliche Förderprogramme?

Eine Förderung der Schwimmzeiten kann nur im Rahmen des Thüringer Sportfördergesetzes erfolgen, in diesem Zusammenhang die entgeltfreie Nutzung der Schwimmbäder für den Lehr-, Übungs- und Wettkampfbetrieb der Vereine und deren Mitglieder. Es gelten die Bestimmungen des Thüringer Sportfördergesetzes in Zusammenhang mit der Thüringer Sport- und Spielanlagen-Nutzungsverordnung – ThürSportSpAnlNVO.

Der SWE B GmbH fehlt es an geeignetem Personal zur Durchführung von Schwimmkursen, vor allem in der Freibadsaison. Die Gesellschaft versucht jedoch in der neuen BäderStrategie 2030 sowohl das Management der Wasserflächen als auch den Einsatz von geeignetem Personal zu optimieren und hofft, dies ab 2026 umsetzen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

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