1282/20 Neugestaltung des zentralen Platzes in Büßleben

1282/20 Neugestaltung des zentralen Platzes in Büßleben

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

derzeit erfolgt im Ortsteil Büßleben die Neugestaltung des zentralen Platzes (Dorfplatz). Um die Einwohner in die Gestaltung des Platzes einzubeziehen, informierte der Ortsteilrat Anfang Juni nur grundsätzlich über das Vorhaben und bat um konkrete Ideen. Was allerdings genau geplant ist, welche Mittel zur Verfügung stehen und auf welchem Planungsstand das Gesamtvorhaben ist, ist den Einwohnern unbekannt.

Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Welche konkreten Maßnahmen sind bisher zur Neugestaltung des zentralen Platzes in Büßleben geplant und wie ist der Bauzeitplan hierzu ausgestaltet?
  2. Mit welchen finanziellen Mitteln in welcher Höhe erfolgt die Finanzierung der Neugestaltung und sind dabei jährliche Folgekosten (beispielsweise für die Pflege der Bepflanzung und Baumschnitt) inkludiert?
  3. Auf welchem Weg können Einwohner des Ortsteils eigene Vorstellungen zur Neugestaltung des zentralen Platzes einbringen und welche Fristen sind hierfür zu beachten?

Antwort des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Mühlmann

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

Eingangs möchte ich einige grundsätzliche Erläuterungen zu dem geplanten Bauvorhaben in Büßleben voranstellen. Das Vorhaben ist eine Maßnahme der Abwasserbeseitigungskonzeption (ABK) des Entwässerungsbetriebs. Wie größtenteils praktiziert, stellt der Straßenbaulastträger für diese Maßnahmen finanzielle Mittel für den grundhaften Straßenbau zur Verfügung. In Büßleben sind in den letzten Jahren eine Reihe von Straßenzügen ausgebaut worden, wie beispielsweise große Abschnitte der Linderbacher Straße oder die kurz vor Fertigstellung stehende Stertzingstraße und Am Alten Backhaus oder die sich momentan in der Baudurchführung befindlichen Straßen Am Peterbach und Bachgasse.

Als nächste ABK-Maßnahme wird momentan der Abschnitt Eiche zwischen den Einmündungen Am Alten Backhaus und Zum Jägerstein sowie der Platz der Jugend einschließlich der Straße Platz der Jugend in der Verwaltung vorbereitet. Für den Platz, der heute als Bushaltestelle und Wendeanlage für den Linienbus genutzt und ausgebaut ist, bot es sich an, grundsätzliche Überlegungen hinsichtlich der künftigen Nutzung anzustellen. Eine erste Frage war, wie die im Wendekreis liegende Bushaltestelle barrierefrei ausgebildet werden kann. Aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit und den heutigen Anforderungen an Barrierefreiheit war eine Einordnung in der Wendeanlage nicht mehr möglich. Da bereits heute eine Haltestelle in der Linderbacher Straße in Höhe des Denkmals vorhanden ist, war die Herstellung der Haltestelle für die entgegengesetzte Fahrtrichtung auf der gegenüberliegenden Straßenseite nur folgerichtig. Eine weitere Änderung zur bestehenden Platzfunktion war, dass für die sporadisch notwendigen Buswendemöglichkeiten gemeinsam mit der EVAG eine alternative Trasse für eine Umfahrung in Büßleben gefunden wurde. Somit muss der Bus künftig nicht mehr in den Platz einfahren, was ermöglichte, über die künftige Funktion des Platzes grundsätzlich nachdenken.

Die Verwaltung bat deshalb den aus der Bürgerschaft Büßlebens gewählten Ortschaftsrat, an der Erarbeitung der neuen Platzfunktion mitzuwirken. Dabei wurden folgende Funktionen für den Platz gemeinsam herausgearbeitet:

  1. Herstellung eines durchgängigen Straßenzugs in Richtung der Straße der Einheit
  2. Einordnung von Parkstellflächen-
  3. Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten bei Festen und in der Freizeit-
  4. Anlage von Grünflächen-
  5. Sicherstellung von Standplätzen für die Fahrbibliothek u.ä.

Die Herstellung dieser Anlagen kann durch die Mittel des Straßenbaus abgedeckt werden, da weniger Flächen als heute versiegelt werden müssen.

Nun zu Ihren Fragen:

01. Welche konkreten Maßnahmen sind bisher zur Neugestaltung des zentralen Platzes in Büßleben geplant und wie ist der Bauzeitplan hierzu ausgestaltet?

Geplant ist die Herstellung von Abwasserkanälen des Entwässerungsbetriebs für den Anschluss der Grundstücke im Planungsbereich an das zentrale Abwassernetz. Weiterhin ist ein grundhaf-ter Straßenbau vorgesehen, der nicht mehr die Herstellung einer Buswendeanlage vorsehen muss und somit mehr Fläche für Grün und Aufenthalt geschaffen werden kann. Es wird die Bushaltestelle Denkmal in der Linderbacher Straße barrierefrei ausgebildet, wobei die stadtauswärtige Haltestelle aus dem Platz der Jugend ebenfalls in Höhe Denkmal verlegt wird. Es werden Parkstellflächen vorgesehen und Flächen für die Fahrbibliothek. Weiterhin wird der Wunsch des Ortschaftsrats nach einer Freihaltefläche für Festzelte berücksichtigt. Im Rahmender gegenwärtigen Diskussion zum Haushaltsplan 2021 wird davon ausgegangen, dass das Vorhaben aufgrund der finanziellen Gesamtsituation auf das Jahr 2022 verschoben werden muss.

02. Mit welchen finanziellen Mitteln in welcher Höhe erfolgt die Finanzierung der Neugestaltung und sind dabei jährliche Folgekosten (beispielsweise für die Pflege der Bepflanzung und Baumschnitt) inkludiert?

Die Finanzierung erfolgt über Eigenmittel des Entwässerungsbetriebs für die Abwasseranlagen (Investitionshaushalt des EEB 220 TEUR) sowie über Eigenmittel des städtischen Haushalts für den Straßenbau (500 TEUR). Eine Folgekostenberechnung erfolgt, wenn eine detaillierte Planung erarbeitet ist.

03. Auf welchem Weg können Einwohner des Ortsteils eigene Vorstellungen zur Neugestaltung des zentralen Platzes einbringen und welche Fristen sind hierfür zu beachten?

Der Ortschaftsrat hat in eigener Initiative und Verantwortung eine zukünftige Platzgestaltung skizziert und diese der Verwaltung übergeben. Die Verwaltung wird diese Ideen planerisch prüfen und später soweit technisch möglich baulich in der Art umsetzen, dass allgemeine Erfordernisse an eine Verkehrsinfrastruktur erfüllt werden. Darüber hinaus gehende Wünsche, wie zum Beispiel ein Backofen, sind aus dem städtischen Haushalt nicht zu finanzieren. Mit dem Bauvorhaben werden die Voraussetzungen geschaffen, auf denen die Bürgerschaft von Büßleben ihre Ideen weiter verwirklichen kann. Das Tiefbau- und Verkehrsamt plant für September 2020 eine Informationsveranstaltung für die Bürgerschaft des Ortsteiles und stellt die Entwurfsplanung für dieses Bauvorhaben vor.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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