1076/20 Maßnahmen gegen Sachbeschädigungen in Schulen und Turnhallen

Die AfD-Fraktion im Erfurter Stadtrat stellt folgenden Antrag:

Maßnahmen gegen Sachbeschädigungen in Schulen und Turnhallen

 

Sachverhalt:

Aufgrund des anhaltenden Vandalismus an Schulen und Turnhallen in Erfurt ist es dringend notwendig gemeinsam nach weiteren Lösungen zur Abwendung dieser Beschädigungen zu suchen. Die in der Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Drucksache 0137/20 benannten Maßnahmen gehen nicht weit genug.

Hingegen kann bereits die Installation einfacher Bewegungsmelder-Alarmanlagen dazu beitragen, Vandalismus einzudämmen. Etwaige Täter werden hierdurch abgeschreckt und ergreifen die Flucht, ehe sie noch weitere Schäden anrichten können. Die Kosten für die Beschaffung und den Betrieb der Alarmanlagen dürfen nicht der Grund für eine Nichtbeschaffung sein. Die Kosten der Prävention sind im Zweifel niedriger als die für die Beseitigung der Schäden aufgrund des damit verbundenen Rückgangs von Vandalismus. Dem Bürger ist es im Übrigen auch gleich, ob die Kosten der Schadensbeseitigung vom Land oder Bund übernommen werden. Denn letztlich stammt dieses Geld immer vorm Steuerzahler. Es wurde ihm nur auf einer anderen Ebene abgenommen.

Neben der Installation sollen noch weitere, effektivere Möglichkeiten zur Prävention geprüft werden. Insbesondere soll auch auf die Möglichkeit eingegangen werden, über Nacht und in den Schulen ein gedämmtes Licht an Schulen und Turnhallen anzulassen. Täter wären durch das angeschaltete Licht leichter sichtbar und werden so möglicherweise von der Tatausführung abgeschreckt. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass für die Anwohner keine unzumutbaren Lichtimmissionen entstehen.

Hierzu präsentieren wir folgenden Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sukzessive an jeder Schulsporthalle und an allen Schulen der Landeshauptstadt Erfurt, soweit noch nicht vorhanden, mindestens eine Bewegungsmelder-Alarmanlage längstens bis Mitte 2021 zu installieren.
  2. Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, welche Sachbeschädigungen in Schulen und Turnhallen entgegenwirken.
  3. In der Prüfung ist auf die Möglichkeit einzugehen, Schulen und Turnhallen nach Schulschluss über Nacht sowie in den Ferien beleuchtet zu lassen. Alternativ soll dabei auch die Möglichkeit der Installation einer Beleuchtungsanlage mit Bewegungssensoren im Außenbereich geprüft werden.
  4. Das Ergebnis der Prüfung ist dem zuständigen Fachausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr und dem Stadtrat im 4. Quartal 2020 vorzulegen.
  5. Die Kosten für die Maßnahmen sind durch die eingesparte Mehrwertsteuer aus dem Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 zu decken.

Stellungnahme der Stadtverwaltung Erfurt

Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung

01 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sukzessiv an jeder Schulsporthalle und an allen Schulen der Landeshauptstadt Erfurt, soweit noch nicht vorhanden, mindestens eine Bewegungsmelder-Alarmanlage längstens bis Mitte 2021 zu installieren.

Die Stadtverwaltung hat bereits an einer Vielzahl von Objekten entsprechende Alarmanlagen installiert. Diese betreffen zu großen Teilen bisher allerdings korrekterweise die Schulgebäude, da in der Vergangenheit in den Schulsporthallen eine derart massive Sachbeschädigung, wie in den vergangenen Monaten erlebt, nicht vorgekommen ist und die Handhabung aufgrund der verschiedenen Nutzer (Schule, diverse wechselnde Sportvereine bzw. Sportgruppen) sich als umständlich erwiesen hat.

Wie bereits in der DS 0462/20 erläutert, werden bei allen Sanierungs-/Neubaumaßnahmen seitens des Amtes für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung die entsprechenden Verkabelungen vorgenommen und nach Abwägung der Gefahrenpotentiale vor Ort, eine Einbruchmeldeanlage auf den neuesten Stand der Technik gebracht oder installiert.

Das Kosten-/Nutzen-Verhältnis (Vandalismusschäden gegenüber Kosten für Einbau/ Instandsetzung der Anlagen) stand bisher in keinem wirtschaftlich vertretbaren Kontext zu den Zahlungen, die die Stadtverwaltung als Ersatzvornahmen seitens des Gebäudeversicherers erhalten hat bzw. als Police zahlen musste.

02 Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, welche Sachbeschädigungen in Schulen und Turnhallen entgegenwirken.

Wie bereits unter Punkt 1 erläutert, stehen die beteiligten Ämter (Amt für Bildung, Erfurter Sportbetrieb, Rechtsamt und das Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung) im regelmäßigen Austausch zu diesem Thema. Maßnahmen befinden sich bereits in Prüfung, können aber nicht in Gänze umgesetzt werden, ohne auch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit infrage stellen zu müssen. Es ist nicht zielführend, Anlagen zu erneuern oder weitere Anlagen mit baulichen Aufwendungen in Betrieb zu nehmen, wenn kurzfristig eine Sanierung des gesamten Objektes ansteht. Hier verweisen wir auf das anstehende Schulsanierungsprogramm und werden natürlich bei allen grundhaften Sanierungsarbeiten entsprechende Maßnahmen berücksichtigen.

03 In der Prüfung ist auf die Möglichkeit einzugehen, Schulen und Turnhallen nach Schulschluss über Nacht sowie in den Ferien beleuchtet zu lassen. Alternativ soll dabei auch die Möglichkeit der Installation einer Beleuchtungsanlage mit Bewegungssensoren im Außenbereich geprüft werden.

Das Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung wird diesen Punkt in die Prüfung der möglichen Maßnahmen mit einfließen lassen.

04 Das Ergebnis der Prüfung ist dem zuständigen Fachausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr und dem Stadtrat im 4. Quartal 2020 vorzulegen.

Eine vollständige Prüfung und Vorlage eines Ergebnisses ist nicht bis zum 4. Quartal 2020 möglich. Die Standorte werden im Rahmen des Schulsanierungsprogramms einzeln geprüft und nach Einschätzung der Gefährdungslage, dann entsprechende Maßnahmen ergriffen.

05 Die Kosten für die Maßnahmen sind durch die eingesparte Mehrwertsteuer aus dem Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 zu decken.

Eine Kostendeckung durch die Einsparung der Mehrwertsteuer hält das Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung für unwahrscheinlich, da die anstehenden Maßnahmen nicht bis 31.12.2020 abgeschlossen sein können und zudem in den vergangenen Jahren ein massiver Anstieg von Baupreisen zu verzeichnen war. Die zur Verfügung stehenden Mittel zur Sanierung/Unterhaltung der städtischen Immobilien und Liegenschaften stehen bereits heute in keinem vertretbaren Verhältnis zu den notwendigen Arbeiten, die erforderlich sind, um den Sanierungsstau zügig abbauen zu können.

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