0681/25 Laienhilfe bei Herzsstillstand

Drucksache 0681/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Laienhilfe bei Herzsstillstand; öffentlich

Sehr geehrter Herr Töpfer,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Defibrillatoren stehen im Stadtgebiet von Erfurt der Bevölkerung zur Verfügung und wo genau befinden sich diese Standorte?

Eine offizielle Meldepflicht, über einen AED-Standort, besteht nicht. Im Einsatzleitprogramm der integrierten Leitstelle der Landeshauptstadt Erfurt sind aktuell 114 AED-Standorte hinterlegt. Die Standortdaten selbst unterliegen einer freiwilligen Meldung, basierend auf einem Zeitungsaufruf der Feuerwehr Erfurt vom Juni 2023. In diesem wurde um Mitteilung selbiger gebeten.

Die Herausgabe der Adressdaten ist insofern als kritisch anzusehen. Bedenkenlos können nachfolgende Standorte genannt werden:

  • Freiwillige Feuerwehren der Landeshauptstadt Erfurt
  • Umwelt- und Naturschutzamt, Eisportzentrum, Leichtathletikhalle, Bürgeramt, Hochzeitshaus, Rathaus, Haus der sozialen Dienste, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Tiefbau- und Verkehrsamt, Schwimmbäder der Stadt Erfurt, Opernhaus

2. Sind die öffentlichen Defibrillatoren durch Hinweisschilder oder ein anderes Leitsystem kenntlich gemacht und wie oft wurden öffentliche Defibrillatoren in den vergangenen fünf Jahren an welchen Standorten genutzt?

Durch das Rettungszeichen Defibrillator nach ISO 7010 ist die Kennzeichnung des Standortes eines Defibrillators gesichert. Es ist durch die verwendeten Farben (signalgrün und signalweiß) gut erkennbar. Eine Statistik über die Nutzung liegt nicht vor.

3. Wie bewertet die Stadt Erfurt die Konzepte der Stadt Wien zur aktiven Einbindung von Laienhelfern, zur auffälligen Beschilderung von Defibrillatoren und zu Kampagnen, die deren Nutzung fördern und plant die Stadt Erfurt eine Informations- oder Werbekampagne, um die Bevölkerung auf die Bedeutung der Laienreanimation und den Einsatz von Defibrillatoren aufmerksam zu machen?

In Ermanglung von freien Arbeitskapazitäten ist eine ausreichende Analyse der Konzepte der Stadt Wien z. Z. nicht möglich.

Aktivitäten zur aktiven Einbindung von Laienhelfern, auffälliger Beschilderung (diese ist unter Anwendung der ISO 7010 bereits in Teilen gegeben) etc. zur Verbesserung der Ergebnisse nach präklinischem Herz-Kreislaufstillstand werden grundsätzlich begrüßt.

Aktuell gibt es kein bundesweit einheitliches System zur Alarmierung von Ersthelfern im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstands, aber es gibt verschiedene Apps und Initiativen, die darauf abzielen, Ersthelfer schneller zu aktivieren. Diese sind wegen einer fehlenden Gesamtkoordination nicht miteinander vernetzt, weshalb sie lediglich eine lokale Funktionalität erreichen.

Die Durchführung derartiger Kampagnen ist derzeit durch die Stadtverwaltung Erfurt nicht angedacht und erst nach der Etablierung von entsprechenden Systemen und freier Arbeitskapazitäten ratsam.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

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