Drucksache 0627/24; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Unterbringung von Flüchtlingen im TA-Druckhaus Erfurt; öffentlich
Sehr geehrter Herr Möller,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Plant die Stadtverwaltung die Unterbringung von Flüchtlingen im Druckereistandort der Funke-Mediengruppe in Erfurt-Bindersleben, wenn ja, ab wann und unter welchen Konditionen soll die Unterbringung erfolgen?
Die Stadtverwaltung plant keine Unterbringung von Flüchtlingen im Druckereistandort der Funke-Mediengruppe in Erfurt-Bindersleben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein