0546/24 Sicherung ordnungsgemäßer Wahlen im Jahr 2024 – Teil 2

Drucksache 0546/24; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Sicherung ordnungsgemäßer Wahlen im Jahr 2024 – Teil 2; öffentlich

Sehr geehrter Herr Schlösser,

den Fragestellungen entnehme ich, dass vermutlich veraltete Rechtsgrundlagen herangezogen wurden. Ihre Anfrage beantworte ich daher wie folgt:

1. Wie viele Personen waren zur vergangenen Kommunalwahl vom Wahlrecht ausgeschlossen und wie viele werden in diesem Jahr voraussichtlich ausgeschlossen sein?

Zur vergangenen Kommunalwahl kann keine Aussage getroffen werden. Zur aktuellen Kommunalwahl ist bisher keine Personen bekannt.

2. Auf welcher Art und Weise erlangt der Wahlleiter gesicherte Erkenntnisse über den Ausschluss vom Wahlrecht, erfährt er insbesondere auch die Gründe für den Ausschluss?

Dies erfolgt grundsätzlich über den MiStra-Austausch und wird im Einwohnermeldeverfahren hinterlegt.

3. Werden Personen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, wirksam aus dem Wählerverzeichnis entfernt, wenn ja, wie und wenn nein, warum nicht?

Ja, über das Einwohnermeldeverfahren bei Ziehung des Wählerverzeichnisses.

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein

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