Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
infolge der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Kurzarbeit, dem Jobverlust und Wegfall von Aufträgen erleiden zahlreiche Bürger finanzielle Einbußen oder geraten in die Arbeitslosigkeit.
Kredite können oftmals nicht mehr abgezahlt und sonstige Rechnungen nicht mehr bedient werden.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wie viele Anfragen bei den Schuldnerberatungen in Erfurt gab es seit 2018, jeweils aufgeteilt nach Jahren?
- Wie viele Anträge auf Sozialwohnungen, Wohnungsgeld und Unterhaltsvorzahlungen sind seit 2018, jeweils aufgeteilt nach Jahren, bei der Stadtverwaltung eingegangen?
- Plant die Stadtverwaltung Maßnahmen, um einer anstehenden Schuldnerwelle entgegenzuwirken, wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht?
Mit freundlichen Grüßen,
Ringo Mühlmann
Antwort des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Mühlmann,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
- Wie viele Anfragen bei den Schuldnerberatungen in Erfurt gab es seit 2018, jeweils aufgeteilt nach Jahren?
Die fünf Erfurter Schuldnerberatungsstellen haben folgende Beratungsfälle gemeldet:
2. Wie viele Anträge auf Sozialwohnungen, Wohnungsgeld und Unterhaltsvorzahlungen sind seit 2018, jeweils aufgeteilt nach Jahren, bei der Stadtverwaltung eingegangen?
Davon ausgehend, dass ein Teil Ihrer Frage sich auf Anträge auf Wohnberechtigungsscheine nach dem Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWoFG) bezieht, stellt sich deren Anzahl wie folgt dar:
Die Anzahl der Anträge auf Wohnberechtigungsscheine wird statistisch nicht erfasst.
Die folgende Tabelle enthält daher die Anzahl bewilligter Wohnberechtigungsscheine:
Sollte Ihre Frage eine andere Zielrichtung verfolgt haben, bitte ich um Präzisierung.
Davon ausgehend, dass ein Teil Ihrer Frage sich auf Anträge auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) bezieht, stellt sich deren Anzahl wie folgt dar.
Sollte Ihre Frage eine andere Zielrichtung verfolgt haben, bitte ich um Präzisierung.
Davon ausgehend, dass ein Teil Ihrer Frage sich auf Anträge auf Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) bezieht, stellt sich deren Anzahl wie folgt dar:
Sollte Ihre Frage eine andere Zielrichtung verfolgt haben, bitte ich um Präzisierung.
3. Plant die Stadtverwaltung Maßnahmen, um einer anstehenden Schuldnerwelle entgegenzuwirken, wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht?
Aus den erfragten Zahlen lässt sich keine coronabedingte Schuldenwelle insgesamt ableiten.
Auch die in Tabelle 1 ausgewiesenen Zahlen zu Wohngeldanträgen lassen diesen Schluss nicht zu, da die Wohngeldreform 2020 eine steigende Anzahl von Nachfragern zur Folge hatte.
Daher stellt sich die Frage nach Maßnahmen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
A.Bausewein